die Legislatur endlich gewissermaßen dahin gedrängt, zu dem allein
wirksamen directen Mittel zu schreiten: der Einführung einer be—
grenzten Haftbarkeit nach Analogie der in anderen Ländern bereits
obwaltenden diesfälligen Gesetzgebung. Das geschah durch die Acte
von 1855. Diese Vergünstigung fand jedoch uur statt (eventualiter)
bei solchen Gesellschaften, die aus mindestens 25 Theilhabern be—
standen. Dieser erste Versuch nun hatte schon im ersten Jahre
seiner Wirksamkeit sich ohne Zweifel von so günstigem Erfolge er—
wiesen, daß in der nächstfolgenden Session (18355—56) die Regie—
rung mit einem neuen Gesetzentwurfe hervortreten konnte, der im
Sinne jener Acte noch weit über dieselbe hinausging, und überdies
bestimmt war, die Gesetzgebung in Bezug auf Actien-Gesellschaften
zusammenzufassen und zu eonsolidiren.

Es ist seit Admission des Grundsatzes der beschränkten Haft⸗
barkeit bereits in Anregung gekommen, denselben auch in Bezug
auf Bankgesellschaften zu adoptiren. Die unbeschränkte Haftbarkeit
ist oft nur nominell, ein Schatten ohne Körper. Bei Privatgesell-
schaften kann dieselbe ohne Zweifel einen sehr wirksamen Schutz
gegen Leichtsinn sowohl, wie Unredlichkeit gewähren, wie dies ja
durch das Beispiel verzugsweise Englands erwiesen ist. Nicht so
bei dem in seinem gegenwärtigen Umfange und Mechanismus mo—
dernen Institute der Actiengesellschaften. Bei einer Aetiengesellschaft
verliert dieser Grundsatz, abgesehen davon, daß er die Bildung
solcher Gesellschaften erschwert, häufig seine schützende Kraft, kann
sie wenigstens sehr leicht verlieren. Eine Actiengesellschaft besteht
aus einer Vereinigung kleiner Capitalien. Wo kommen diese kleinen
Capitalien her? Vielfach von Personen, die sich langsam und müh—
sam einiges Geld erspart, und dasselbe nun anzulegen wünschen:
verlockt durch die hohen Verheißungen und die in Aussicht gestellten
glänzenden Gewinne, und unbekannt mit dem Mechanismus und
dem Wirkungskreise solcher Institute, wie ihren Versuchungen und
Abirrungen und endlich dem Risiko, das sie aus letzterem Grunde
laufen, wenden sie sich an diese Actien- und insbesondere Bank—
Gesellschaften, weil in ihrer Unkenntniß ihnen diese sicherer scheinen,
und schnelleren und höheren Gewinn versprechen. Sie kaufen eine