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schaftscapital kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Regie⸗
rung vermehrt werden, und nur mit Zustimmung von wenigstens
drei Viertheilen der Zahl der Actionäre und des Werthes der Actien.

Die Charter nebst Gesellschaftsvertrag einer in London unter
— ausführliche Clau⸗
seln, welche in jeder Beziehung die genauesten und bestimmtesten
Vorschriften umfassen; namentlich ist, wie dies stets der Fall
sein muß, die Geschäftssphäre der Bank auf das bestimmteste be⸗
zeichnet.

Schon einige Monate vor Inkrafttretung dieser Bankaete nun
war eine andere Parlamentsacte von höchster Wichtigkeit und Trag ·
weite emanirt, welche seitdem fast unausgesetzt einen Gegenstand
der Polemik gebildet hat und noch bildet.

In den Jahren 1837 und 1839 hatten wiederum die ernste⸗
sten Geldkrisen stattgefunden, 1837 in Folge von Ueberspecula⸗
tionen Seitens der sogenannten amerikanischen Häuser; 1839
theils ans derselben Ursache, theils auch in Folge der Mißernte in
England. Die Baarvorräthe der Bank von England waren am
2. April des letzten Jahres auf L. 2,522,000 gesunken: die Bank,
um das Schlimmste zu verhüten, ergriff verschiedene außerordentliche
Maßregeln; einen wesentlichen Dienst erwiesen auch wiederum die
Bankhaͤuser von London, indem sie der Bank — durch Ziehung
Seitens dieser auf die betreffenden Häuser — einen Baarvorschuß
don L. 1,000 000 leisteten; gleichzeitig ward der Disconto auf 68
erhöht, was bisher niemals geschehen — also 18 über den gesetz
lichen Zinsfuß (da damals noch die Wuchergesetze bestanden). So
gelaug es, wenn auch nur langsam, der Krise Herr zu werden.
Diese Krisen nun hatten auf's Neue die allgemeine Aufmerksamkeit
auf die Bankverhältnisse, namentlich in Betreff der Befugniß und
der Modalitäten der Notenemission Seitens der Provinzialbanken
gelenkt und vielfach die Ansicht erzeugt, daß den letzteren eine zu
zroße Freiheit und Macht in dieser Beziehung gestattet, und in
Rücksicht auf die nachtheilgen Folgen, die dem allgemeinen Verkehr
aus dem Mangel bestinumter diesfälliger Normen erfahrungsmäßig
eitweilig erwuchsen, eine Beschränkung jener Freiheit wünschenswerth

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