folgen; die von den Succursalen emittirten Noten können dagegen
owohl in Londou, wie bei der Succursale, von der sie emittirt
vurden, eingelöst werden.

Jene 14 Millionen L. Noten sind die Gesammthöhe der (un—
repräsentirten) Noten, welche die Bank von England zu emittiren
ermächtigt ist, so groß oder so klein die Zahl ihrer Zweigetablisse⸗
ments sei; besäße sie deren gar nicht, so würde sie ebensowohl jenen
bollen Betrag emittiren können. Demnächst ist sie ermächtigt, so
diele Noten über diese 14 Millionen hinaus zu emittiren, wie sie
Gold und Silber in ihren Koffern hat, so daß die Höhe der re—
präsentirten Noten je nach Maßgabe der vorhandenen Baarvorräthe
dariirt.
Die Bank von England zerfällt nunmehr in 2völlig getrennte
Abtheilungen: das Emissionsdepartement und das Bankdepartement,
die jedoch unter derselben Verwaltnug stehen.

Die Bank ist ferner ermächtigt im Fall des Eingehens von
Provinzial-Zettelbanken unrepräsentirte Noten (über jene 14 Mill.
hinaus) bis zur Höhe von 43 des eingegangenen Provinzial-Bank⸗
notenbetrages zu emittiren: von dieser Befugniß machte dieselbe
zuerst vor Kurzem aus Veranlassung der obwaltenden Geldklemme
Gebrauch, indem sie (auf Ordre des Schatzkanzlers) L. 475,000
Noten emittirte, so daß der Gesammtbetrag ihrer unrepräsentirten
Noten zur Zeit L. 14475,000 ist. Diese Befugniß liegt eigentlich
in der Hand der Regierung, da die diesfällige Ermächtigung im—
merhin von der Regierung abhängt und von ihr ausgehen muß:
durch diese Anordnung der fakultativen Vermehrung ist das Mittel
zeboten, zu verhindern, daß der Gesammtbetrag der im Umlauf
hbefindlichen Noten unter ein gewisses Minimum hinabgehe: denn
da die Emission der unrepräsentirten Noten Seitens der Bank von
England stets die vollen 14 Mill. erreicht, so können diefe als per⸗
maunenter Stamm betrachtet werden, welchem die eingehende Pro
dinzialemission zwar nicht zum vollen Betrage, doch zu 3 desselben
icch auschließt und für beständig ihm zuwächst: allerdings liegt hierin
wenn nicht dem Zwecke, doch offenbar der Wirkung nach eine Ten—
denz zur Absorbirung der ProvinzialZettelbanken durch die Bank