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ersteren nicht nur ein Minimum setzte, unter das die unrepräsentirten
Noten derselben niemals sinken können, sondern ihr auch die Mög—
lichkeit und im Laufe der Zeit selbst die Gewißheit bot, diese Emis—
sion zu vermehren, und zwar auf Kosten der Provinzialbanken;
während also in Betreff der Bank von England die Tendenz zur
Vermehrung ihrer Noten obwaltet, waltet in Betreff der Provinzial-
banken umgekehrt die Tendenz zur Verminderung ihrer Noten ob
— ohue Rücksicht auf das actuelle Bedürfniß. Wenn, wie man
anführt, diese entgegengesetzte Tendenz eben wesentlich in der Ab—
sicht des Gesetzgebers lag, um der Bank von England eine Controlle
über die Gesammtemission des Landes zu sichern, so liegt hierin
wiederum ein ungewährleistetes Monopol, das aber nicht einmal
seinem Zwecke entsprechend ist; denn obwohl die Gesammtemission
der Provinzialbanken nur 8 Millionen beträgt gegen 14 Millionen
der Bank von England, so besitzen erstere dagegen den Vortheil
(auf Kosten allerdings des Publikums), nicht an so allgemeine Rück.
fichten gebunden, oder vermeintlich nicht gebunden zu sein, wie die
Bank von England, weshalb sie ihre Emission eventuell bis zum
Maximalbetrage vermehren können, und in der Regel vermehren,
gerade wenn die Bank von England sich in dem Falle sieht, die
ihrige beschränken zu müssen. Besser wäre es gewesen, der Bank
von England von vornherein unter geeigneten Normativbestimmungen
das ausschließliche Privileginm der Emission von Noten zu verleihen.
War und ist aber eine solche Controlle das einzige Mittel, jenen
Widersprüchen und Uebelständen zu entgehen, so erhebt sich wieder—
um der Einwand der entschiedenen Unzweckmäßigkeit und Ungerech
tigkeit, ein einziges riesenmäßiges Institut — und zwar Privat—-
institut — mit der Machtvollkommenheit zu betrauen, eine solche
unbeschränkte und ausschließliche Controlle zu üben, die der Wohl—
fahrt, ja selbst der Freiheit des Landes gefährlich werden könnte;
denn es würde schwer zu verhindern sein, daß ein solches Justitut,
gleichviel, ob seinerseits unmittelbar unter der Controlle der Regie⸗
rung oder quasi nnabhängig, ein Werkzeug für politische Zwecke
werde, wie es u. A. die Bank der Vereinigten Staaten gewesen,
und wie auch die Bank von England schon unter den bisherigen