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niedrigsten Betrag zurückzuhalten — was zwar keineswegs gleich
bedentend ist mit Sicherung der Converiibilität ihrer Noten — und
daher einer übertriebenen und fictiven Emission vorzubeugen. Dies
Zugeständniß hebt aber nicht den Einwand, daß ihre Emission nicht
mmer und überall jener Solidität genoß. welche unerläßlich ist, um
in schwierigen Zeitverhältnissen das Vertrauen in dieselbe aufrecht
zu erhalten. Jn solchen Eventualitäten blieb diesen Banken in der
That nichts übrig, als ihre Zuflucht zur Bank von England zu
nehmen, um durch Beziehung von Gold ihre Verbindlichkeiten er⸗
füllen zu können. Die Convertibilität ihrer Noten beruhte daher
in letzter Instanz auf der Bank von England und der Aushülfe,
die sie von dieser empfingen. Diesem Zustande der Dinge hat die
Acte ein Ende gemacht.

Die Emission der schottischen und irischen Banken ist, wie die
der englischen Provinzial -Banken, auf ein gegebenes Maaß als
Maximum zurückgeführt worden: für jeden Ueberschuß muß im
Hauptetablissement das Aequivalent in Gold vorhanden sein. Die
Folge ist, daß alle Banken nunmehr, unabhängig von ihren Secu-
citäten, stets Baarvorräthe halten. Während die Noten der Bank
don England nicht länger in Schottland und Irlaud gesetzliches
Zahlungsmittel sind, haben die Noten der schottischen und irischen
Banken dagegen eine festere Basis erworben, indem lie wenigstens
heilweis durch Baarvorrath gedeckt sind. Eine weitere sehr wesent⸗
liche Verbesserung ist die ihnen gemeinsam mit den englischen Ban⸗
zen auferlegte Verpflichtung, monatlich, beziehuugsweise wöchentlich,
einen authentischen Nachweis ihrer Geschäftslage zu veröffentlichen,
ind jährlich eine Liste der Actionäre, Eigner, Directoren ꝛc. einzu⸗
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Es könnte nur in hohem Grade ersprießlich sein, wenn auch
die englischen Banken das System des gegenseitigen Austausches
der Noten durchgehends adoptirten. Der monatliche Durchschnitts
betrag der Provinzial ·Banknoten muß in der That unnöthiger Weise
erhöht werden durch dies Ansichbehalten fremder Noten, während
es so einfach wäre, dieselben den Emittenten zurückzustellen. Es