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schäftswelt und stehen mit derselben in fortgesetztestem, vielseitigstem
und unmittelbarstem Verkehre, so daß sie die jezeitigen Verhältnisse
vollkommen kennen und Ursachen und Hebel, Natur und Charakter,
Tragweite und Tendenz aller sich geltend machenden derartigen
Erscheinungen am besten zu beurtheilen und zu würdigen ver—
mögen.

Aber weshalb, so fragt man, wird es für weise und zweck.
mäßig erachtet, die Bank zu verpflichten, alles Gold, das ihr ge—
boten wird, anzukaufen, und zwar zu einem bestimmten Preise?
Die Antwort ist, weil, in Rücksicht darauf, daß 18. St. (der
Sovereign) eine gewisse Quantität Goldes von bestimmtem Ge—
wichte und bestimmtem Feingehalte repräsentirt, der Bank kein Nach⸗
theil aus dem Ankaufe von Goldbarren zu einem sehr wenig ge⸗
ringeren, als dem legalen Preise erwachsen kann. Selbst wenn die
Bank Sovereigns für Goldbarren giebt, verliert sie nichts; insofern
aber jede Vermehrung des Goldvorraths die Lage der Bank be—
festigt ist es nur ihr und des Publikums Vortheil. Goldbarren an
ukaufen.

Völlig unzulässig ist demnächst der Vorschlag, die Emission
von Noten und Obligationspapieren gänzlich frei zu geben. Zum
Beweise dessen bedarf es nur einer Hinweisung auf die Erfahrung
während der Zeit, wo diese Freiheit in England und Irland be—
stand, von 1826 bis 1844: und demnächst Gegenüberstellung dieser
Erfahrungen denen der neueren Periode, von 1844 bis jetzt. Noch
weit entscheidender hat die Erfahrung in Amerika gesprochen. Die—
sen Erfahrungen gegenüber kann das Beispiel von Schottland nicht
wohl als Maßstab gelten, da Schottland, einestheils wegen des
bereits erwähnten Mechanismus seiner Banken und allerdings auch
Dank der vorsichtigen und gewissenhaften Verwaltung, die im All-
gemeinen dort stets vorgewaltet hat, anderentheils und hauptsäch-
lich aber, weil der bisherige Verkehr in Schottland ein vergleichs.
weise sehr beschränkter und daher überhaupt nicht eine solche Gele⸗
genheit zur Ueberemission geboten war, wie in England, in aus—
nahmsweise günstigen Verhältnissen sich befand. Uebrigens sind