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erwachsen? Schwerlich. Zwar würde alsdann die Bank einen be—
deutenden Zuwachs an Geld erhalten. Allein sie müßte stets einen
ihren Verbindlichkeiten entsprechenden Baarvorrath bewahren: die
besten Autoritäten sind dafür, daß diese Reserve niemals unter ein
Drittel der Verbindlichkeiten hinabsteigen müsse. Nun beliefen sich
beispielsweise die Verbindlichkeiten der Bank am 27. October 1855
auf 36443,194 L.; diese erforderten demnach eine Reserve in Gold
von 12147,731; wogegen am genannten Tage der wirkliche Ge—
sammtvorrath nur 11,303,345 betrug; selbst wenn nun damals die
Fusion existirt hätte, so würde dennoch bei einem Deficit von
344 366 L. die Bank sich ohne Zweifel genöthigt gesehen haben,
die Emission von Noten durch betreffende Maßnahmen einzuschrän—-
ken. Erwägt man nun noch einmal ohne Vorurtheil und ohne
Leidenschaft, daß inmitten der Erregung und Unruhe von 1847,
der Störungen und Bedrängnisse von 1853 und 1854 in Folge
der Ueberspeculationen nach Australien und Amerika, des Druckes
bon 1854 und 1855 in Folge des Krieges und der Mißerndte,
wie des fortdauernden Abflusses edler Metalle, die Convertibilität
der Noten der Bank von England niemals im entferntesten in
Frage gestellt und in Zweifel gezogen ward; während in den
Krisen der Jahre 1813, 1814, 1816, 1825 bis 1826 und 1838
»is 1839 die Baarzahlung der Bank von England entweder wirklich
eingestellt ward oder auf das Ernsteste bedroht war und die Noten
aller Provinzialbanken nur mit Mißtrauen angenommen wurden,
so wird man zugeben müssen, daß das jetzige durch die neuere
Gesetzgebung geschaffene System ein besseres und dem allgemeinen
Interesse ersprießlicheres ist, daß es bereits heilsam sich erwiesen
und segensreich gewirkt hat. Daß auch unter diesem Shsteme
Mißstände eintreten, Fallimente stattfinden können, wird Niemand
destreiten; doch können weder die Einen, noch die Anderen dem
Shsteme und der Gesetzgebung, auf der dasselbe beruht, den
Grundsätzen, welche es anerkennt und zur Geltung bringt, zu—
geschrieben werden. Auch die weiseste Gesetzgebung wird nicht
derhindern können. daß Banken unklug und unehrenhaft geführt