Beschaffung des Gesellschaftscapitals, sowie von weitgreifenden Fol—
gen für Volks. und Staatswirthschaft, nicht aber von Einfluß auf
das Wesen der Bank selbst ist es, wenn sie das Recht hat, Noten
auszugeben. Es begreift sich übrigens, daß eine Bank dieser Art
keinesweges auf solche Unternehmen beschränkt ist, welche an dem
Sitze ihrer Verwaltung vorgenommen werden müssen, sondern daß
sie eben so gut Geschäfte in weiter Ferne zu machen vermag, und
es somit für sie zunächst nur darauf ankommt, irgendwo eine recht⸗
liche Unterlage, d. h. eine Staatserlaubniß, zu erhalten. — Eine
zweite, kaum erst seit Jahr und Tag angefundene Form der Actien-
gesellschaften mit unbestimmter Aufgabe ist die der Crédits mobi—-
liers, und es hat sich dieselbe, weil sie den Geldmännern die mög⸗
lichst leichte Bewegung gestattet, schnell großen Beifall bei ihnen
erworben, und ist bereits in mehreren großen Reichen verbreitet.
Das Wesentliche dieser neuesten Art der Capitalansammlungen be.
steht aber darin, daß hier keine eigentlichen Bankgeschäfte gemacht,
sondern das gesammte Capital der Gesellschaft entweder zu Börsen—
speculationen oder zur Betheiligung bei großen gewerblichen Unter⸗
nehmungen (Eisenbahnen) verwendbar ist.

Diese Creditbauken kaufen oder diskoͤntiren Wechsel, sie ge—
währen Conticorrenti, leihen gegen Pfänder, sie betreiben (in Paris
wenigstens) Reportgeschäfte, sie speculiren à la hausse und à la
baisse, suchen Capitalsanlagen langer Hand, handeln mit Staats-
anleihen, mit dem Verkauf von Actien aller Arten, mit Eisenbahn-
Bergwerk., Fabrikactien, sie lassen wohl selbst auf Erze suchen,
bauen Eisenbahnen, reguliren Flüsse, kaufen Schiffe zur Errichtung
neuer Transportlinien, oder betreiben große Gewerbe, wie die Fa—
brikation von Gas oder die Bedienung eines Omnibusdienstes in
großen Städten. Es liegt nahe, daß solche Creditbanken unter kei⸗-
ner Bedingung Zettelbanken sein dürfen, denn die Geschäfte der Zet.
telbanken müssen sich nur innerhalb kleiner Zeiträume von 60—90
Tagen bewegen; es können nur Geschäfte sein, wo durch die Haft
mehrerer Firmen und begünstigt durch die Privilegien, welche das
bürgerliche Recht gewissen Forderungen (Wechselschulden) zugesteht,
oder durch ein leicht verkäufliches Pfand von hohem Werthe jeder