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der Capitalist, welcher sein Capital in Actien veranlagen oder sich
mit solchem Staatsrentenbriefe erkaufen will, nur den Credit zu
untersuchen, welchen solche Actien in der Verkehrswelt vermöge der
Solidität ihrer Grundlagen genießen, oder welchen der die Renten—
briefe emittirende Staat nach dem Zustande seiner Finanzen in der
öffentlichen Meinung genießt. Daß bei solchen Prüfungen des Cre⸗
dits die Capitalien der Unkundigen oder Leichtsinnigen den größten
Gefahren ausgesetzt sind und oft ganz oder theilweise verloren
gehen, wer wollte das bestreiten? allein wer vermag auch die Ver⸗
luste zu ermessen, welche Capitalisten von gleicher Gattung an ihren,
dem Grundbesitze anvertrauten Capitalien erlitten haben? Während
ferner der Besitzer der mehrgenannten beweglichen Capitalien die—
selben jeden Augenblick, wie gezeigt worden, durch Verkauf seiner,
auf jeden Inhaber lautenden Creditpapiere wieder einziehen kann,
ist der Besitzer von Hypothekenforderungen bei der Wiedereinziehung
der letzteren lediglich auf die Zahlungsfähigkeit und den guten
Willen seines Schuldners angewiesen, und im ungünstigen Falle
zur Ergreifung des processualischen Weges gezwungen, welcher ihn
oft erst nach Monaten und später in den Wiederbesitz seines Ca⸗
pitales setzt, nachdem er zuvor noch Mühe und Kosten zu diesem
Z8wecke hat verwenden müssen. Ganz ebenso verhält es sich endlich
mit der Einziehung der Zinsen. Der Besitzer jener beweglichen
Capitalien hat nur die Termine der Fälligkeit seiner Zinsen abzu·
warten, um dann fast aller Orten und mit Leichtigkeit zum Ge—
nusse der letzteren zu gelangen, während der Besitzer von Hypotheken.
forderungen es auch bei der Einziehung seiner Zinsen wiederum mit
der Zahlungsfähigkeit und dem guten Willen seines Schuldners zu
thun hat, und auch hier im ungünstigen Falle auf den weitläuftigen
Weg des Processes und die verschiedenen Grade der Execution berwiesen
ist. Solche Schwierigkeiten und die damit häufig verbundenen Ver-
luste haben denn auch die Folge, daß die Capitalisten nur in dem
Fall dem Grundbesitz ihre Capitalien anvertrauen, wenn sie zugleich
die Gelegenheit haben, das Schicksal derselben genau controliren zu
können, d. h. wenn sie sich zu der örtlichen Lage des ihnen zu ver
pfändenden Grundstückes und zu dem Besitzer desselben in einem