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Strengste durchgeführt, und hat in der Form der Solidarität sich
dergestalt wirksam erwiesen, daß die nöthigen Geldmittel überall in
mehr als ausreichender Weise beschafft werden konnten. Man be—
wirkte dies einerseits durch fortlaufende allmonatliche Beisteuern der
Mitglieder, bei welchen ein bestimmter niedrigster Satz, als noth⸗
wendige Bedingung der Mitgliedschaft, so gegriffen war, daß ihn
auch der unbemittelte Arbeiter aufzubringen vermochte 2 Sgr),
während ihn jeder nach Belieben erhöhen durfte; andererseits durch
Aufnahme zinsbarer Darlehen unter solidarischer Verhaftung aller
Theilnehmer. Die Monatssteuern wurden den einzelnen gutgeschrie⸗
ben, blieben ihr Eigenthum, und nach Höhe derselben wird der Ge⸗
schäftsgewinn unter sie vertheilt, der jedoch in der Kasse behalten
und jenem Guthaben ebenfalls zugeschrieben wird, bis dasselbe eine
gewisse, bei jedem Verein verschieden bestimmte Normalhöhe erreicht,
über welche hinaus nicht mehr gesteuert und die Dividende ausge—
zahlt wird. So denkt man allmälig die Unternehmungen auf förm ⸗
liche Actien zu fundiren, die man jedoch den Mitgliedern, welche
zu deren Einzahlung beim Eintritt die Mittel nicht haben, durch
die allmäligen Beisteuern und die Antheile am Gesellschaftsgewinn
erst bilden muß. So groß war aber der Anreiz der Dividende,
daß selbst die Unbemitteltsten, als ihr Betrag für die ersten Jahre
bekannt wurde, ihre mühsam abgesparten Beiträge verdoppelten, ja
verdreifachten, und die Anfänge der Bildung kleiner Capitalien für
sie die erfreulichsten Fortschritte machten. Erst als man soweit und
das Gelingen der fraglichen Unternehmungen gesichert war, schlossen
sich auch die bemittelteren Gewerbtreibenden an, theils weil man
durch die den Kassen reichlich zusließenden Mittel in den Stand ge—
setzt wurde, durch bedeutendere Vorschüsse auch ihr Bedürfniß zu
decken, theils auch nur, weil sie die bedeutende Dividende lockte.
Natürlich konnte die Sicherheit der Vorschüsse nur eine per—
— Zweck, dem Kleinge—
werbe zu helfen, verfehlen. Moralische und geschäftliche Tüchtigkeit
sind also die Hauptgrundlagen, auf welche man bei den Vorschuß ·
empfängern fieht. Um aber hierüber ein in jedem Falle sicheres
und verantwortliches Urtheil zu erhalten, von den nächsten Bekann-