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Betriebe zugelassen werden. Personen, welche diese Bedingungen
nicht erfüllten, durften auch nicht ein Gewerbe daraus machen,
Waaren zu verfertigen, die demselben angehörten. Wurden nur
diese Bedingungen erfordert, so nannte man die Zunft eine offene.

Oft war die Zahl der Meister, welche an einem Orte ein be—
stimmtes Gewerbe betreiben durften, eine bestimmte und festgesetzte,
welche nicht überschritten werden durfte. In diesem Falle hieß die
Zunft eine geschlossene. Dazu kam dann nicht selten auch noch,
daß der Betrieb des Gewerbes an eine bestimmte Lokalität gebun.
den war, eine sogenannte Realgerechtigkeit bildete. In diesem Fall
mußte zur Ausübung des Gewerbes außerdem auch diese Lokalität
noch erworben werden.

Auch der Umfang, in welchem von dem Einzelnen das Ge—
werbe betrieben werden durfte, die Anzahl der Gesellen und Lehr⸗
linge, war oft vorgeschrieben.

Außerdem hatten aber die Innungen auch das Recht, sich als
Corporationen zu gestalten, einen eigenen Vorstand zur Besorgung
der gemeinsamen Geschäfte einzusetzen, einen Sachwalter (Syndikus)
zur Führung ihrer Rechtsstreitigkeiten zu bestellen, in einem eigenen
Hause ihre Zusammenkünfte — man naunte sie „Morgensprache“,
weil sie früher mit Sonnenaufgang stattfanden — zu halten, sie
durften gemeinsames Vermögen besitzen und zur Bestreitung der
gemeinsamen Ausgaben die Zunftgenossen besteuern. Die erhobenen
Gelder wurden nebst den Urkunden und anderen Zunftsachen in
einer gemeinschaftlichen Lade oder Truhe, der Zunftlade, aufbewahrt.

Damit verband man noch Einrichtungen zur Unterstützung der
Gesellen, Krankenkassen, Sterbeladen, Einrichtungen zur Fürsorge
der Wittwen, Waisen und Armen u. s. w.

Die Zunfteinrichtungen haben, trotz des darin vorwaltenden
Monopolgeistes, doch ohne Frage zur Entwicklung des Gewerbe—
betriebes in den europäischen Staaten sehr wesentlich beigetragen.
Schon der Umstand allein, daß sie sich so allgemein verbreitet hat.
ten, bezeugt, daß sie keine wesenlose Form waren.

Zuerst wirkten sie auf eine tüchtige und gediegene Ausbildung.
Die selbstständigen Handwerker waren wirklich was sie sich nannten.