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Handwerke selbst. Denn das steht fest, daß jede Vervollkommnung
in der Technik, jede große Industrie Ausstellung in London oder
Paris, in München oder Bern, dem gesammten Handwerke einen
Ruck giebt, der es dem fabrikmäßigen Betriebe näher führt, und
hiergegen werden alle gesetzlichen Bestimmungen, selbst die scharf—
sinnigen doctrinären Definitionen gewisser Gewerbegesetze, die zwischen
freien Gewerben, eigentlichen Gewerben und künstlerischen Gewer⸗
ben haarscharf auf dem Papier zu unterscheiden wissen, sich über
kurz und lang als ohnmächtig und unhaltbar erweisen. Die ZSeit for⸗
dert daher gebieterisch: Freiheit der Gewerbel und demgemäß müssen
wir folgerecht der Freiheit ihres Betriebes, und zwar einer unbe—
dingten, schrankenlosen und ganzen Freiheit das Wort reden, mit
allen ihren guten, wie nicht minder mit allen ihren schlimmen Fol—
gen. Denn das sei fern, daß wir über den Lichtseiten der Ge⸗
werbefreiheit die ihrer Einführung entgegenstehenden Bedenken über—
sehen möchten, zumal in Ländern, die noch unter dem Einflusse
des Zollschutzes für ihre Fabrikate stehen. Wohl aber sind wir
entschieden und bestimmt der Meinung, daß alle Uebelstände, welche
die neue Ordnung der Dinge mit sich führt, und worüber so viele
und zum Theil so triftige Klagen im Handwerkerstande laut ge—
worden sind, durch keine andere Maßregel zu beseitigen stehen, als
durch solche, die auf dem Boden der Geschäfte selber erwachsen
und aus einer Ermannung des Handwerkerstandes selber hervor⸗
gehen würden. Als solche Uebelstände der Gewerbefreiheit müssen
hauptsächlich nachstehende anerkannt werden:

„1) Viele Handwerker, die noch nicht die gehörige Befähigung
zum Geschäftsbetriebe besaßen, haben sich zumal in solchen
Gewerben festgesetzt, die ein geringes Anlagecapital erfor—
derten. Andere Lente, denen wohl die Fähigkeit, nicht aber
die erforderlichen Mittel zum Gewerbebetriebe zu Gebote
standen, waren ebensowenig im Stande, eine tüchtige Ar—
beit zu liefern; in beiden Fällen hatte das Gewerbe keine
Ehre und das Publikum keinen Nutzen.

,2) Die freie Concurrenz, dieser kräftige Sporn zur Verbesse—
rung jedes Gewerbebetriebes, hat auch manche erhebliche Nach—