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Gewerbebetrieb wieder eingeführt, halb der außerzünftigen Fabrik—
hätigkeit voller Lauf gelassen wurde, wollen wir, anknüpfend an
das, was in dem Abschnitte über das Arbeitergenossenschaftswesen
schon gesagt ist, das Heilmittel angeben, das allein dem Hand—
verkerstande aufhelfen kann.

Das Handwerk hat heute die Bedeutung nicht mehr, welche es
ehedem hatte; es ist nicht mehr der Mittelpunkt des gesammten
technischen Gewerbebetriebs. Dessen ungeachtet ist aber doch auch
heute noch seine Bedeutung sehr groß; denn auch jetzt ist das Hand⸗
wverk noch für einen sehr großen Theil der Bevölkerung der Weg,
materielle Selbstständigkeit zu erlangen. Eben aber, weil es dieser
Weg ist, darum muß derselbe Niemandem verschlossen, vielmehr im
Begentheil möglichst Vielen offen gehalten werden.

Eine Ordnung des Handwerkstandes, wie sie den Bedürfnissen
der Gegenwart entspricht, kann deswegen nur auf der Grundlage
der Freiheit des Gewerbebetriebes gewonnen werden. Die Auf
gabe ist nicht, die Gewerbefreiheit aufzuheben, sondern die Zer—
jahrenheit zu beseitigen, welche in Folge derselben beim Handwerk—
tande eingetreten ist und tief zu beklagende Mißbräuche herbei—
geführt hat; nicht die Zünfte und ihre 8Zwangsrechte sind wieder
herzustellen, wohl aber müssen, wenn die Zünfte aufgehoben sind,
Handwerksgenossenschaften wieder gebildet, wo sie noch bestehen,
ihre Zwangsrechte beseitigt und freie Genossenschaften daraus ge—
macht werden.

Daß zum Gedeihen des Handwerksstandes ein genossenschaft
liches Leben erfordert werde, ist von allen Seiten anerkannt; selbst
Diejenigen, welche der unbedingten Gewerbefreiheit sonst mit Eifer
das Wort reden, anerkennen gern die „sittlichen Vortheile“, welche
Handwerksgenossenschaften haben; sie sind nur in dem Irrthum
befangen, als ob sich solche „sittlichen Vortheile“ ohne materielle
Vortheile erreichen ließen. So auch die preußische Gewerbeordnung
von 1845. Sie sollte den Handwerkerstand verpflichten, für die
Zucht der Lehrlinge und Gesellen, für die Pflege der Armen und
Kranken, für die Unterstützung der Wittwen und Waisen aus seiner
Mitte zu sorgen; allein für diese Lasten, welche sie dem Hand-