— 527 —
suchte. Heute ist diese Art der Bildung, wenn nicht überall ent—
behrlich, so doch durchaus unzulänglich. Sie ist aber zum Theil
auch entbehrlich, weil durch Unterricht in den Schulen, durch Bücher
und ZSeitschriften jetzt viele von den Kenutnissen erlangt werden
können, welche man früher durch Reisen und persönliche Anschauung
erlangen mußte. Dagegen ist jede blos auf praktischer Uebung
hberuhende Kenntniß des Handwerkers zur Befriedigung der An.
prüche, welche jetzt an ihn gemacht werden, unzulänglich. Ehemals
var das Handwerk die fast ausschließliche Form des Gewerbe—
betriebes. Wenn daher ein Handwerker die verschiedenen Ver—
fahrungsweisen, welche man in seinem Gewerbe anwandte, durch
Uebung hatte kennen lernen, so war er nicht nur im Stande, allen
Forderungen zu entsprechen, die an ihn gemacht wurden, sondern
er besaß zugleich alle Bedingungen, welche nöthig schienen, um das
Gewerbe selbst zu vervollkommnen. Heute dagegen ist das Hand-«
werk nur noch ein Theil des technischen Gewerbebetriebes und muß
sich überall an die Bedürfnisse der Fabrikation anschließen und den
Bedingungen derselben folgen. Kenntnisse, wie sie durch's Wandern
und überhaupt durch praktische Uebung erworben werden, wie hoch
auch sonst man deren Werth anschlagen mag, sind daher keinesweges
für die Bildung des Handwerkers zulänglich, denn wenn er auch
im Stande ist, das, was man bereits anderswo gemacht, ebenfalls
zu machen, so besitzt er damit doch noch nicht die Fähigkeit, auch
das zu machen, was man demnächst bedürfen wird und worin er
sich darum im Voraus eine Uebung nicht verschaffen kann, weil
man die Fortschritte nicht im Voraus erlernen kann. Was daher
der Handwerker nöthig hat, ist, außer einer tüchtigen, praktischen
Uebung, die Fähigkeit, mit den stets sich erneuenden Anforderungen
Schritt zu halten und seine Arbeiten den Bedürfnissen anzupassen.
Diese aber kann er nur erlangen durch eine bessere theoretische Bil
dung und durch Unterricht in den Wissenschaften, mit welchen sein
Handwerk in Beziehung steht, namentlich durch Unterricht im Zeich-
nen, in den mathematischen und Naturwissenschaften. Schon
während des Bestandes der Zunftordnungen wurde das Durchlaufen
der Lehr- und Wanderjahre nicht für zulänglich erachtet, um einen