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immer gebundene Stellung benutzen, um nicht nur seine Arbeits—
kraft bis aufs Blut auszubeuten, sondern auch das Wenige, was
er vielleicht erspart, oder durch Heirath erworben hat, auf eine
rechtliche, freilich nicht angenehme Art an sich zu bringen.

Daß Kaufleute als Gewerbsunternehmer im Handwerke, als
„Verleger“ von Handwerkswaaren auftreten, davon liegt die Ur—
sache nur darin, daß die später als Gesellen für sie arbeitenden
Handwerker auch schon vorher für sie als solche gearbeitet hatten,
nur mit dem Unterschiede, daß vorher der Handwerker die Waare
verkaufen und das Geld einziehen durfte, was dann freilich mit
der Unannehmlichkeit verknüpft war, daß der Verkauf oft an Personen
geschah, welche nicht bezahlten, oft aber auch der Erlös aus den
Waaren nicht an den eigentlichen Gewerbsunternehmer, den Kauf .
mann, abgeführt wurde, weil es dringendere Bedürfnisse zu be—
friedigen gab.

Diesem Uebelstande läßt sich nun nicht anders abhelfen, als
daß man dem Handwerker einen angemessenen Credit verschafft, ihn
selbst aber zu diesem Ende ereditfähig macht. — Daß dem Hand—
werker ein zweckentsprechender Credit verschafft werden kann, dabon
liegt der Beweis in den bisherigen mangelhaften Zuständen selbst.
An Capital zur Beschäftigung der Handwerker und an den Mit—
teln zur Verzinsung desselben fehlt es nicht; denn die Handwerker
sind wirklich beschäftigt und ihre Arbeit verschafft ihnen selbst so⸗
wohl ihren, freilich nicht selten verkürzten Lohn, als denen, die sie
beschäftigen, einen nicht nur angemessenen, sondern einen überaus
reichen Gewinn. Um was es sich handelt, ist, nur zu bewirken,
daß dem Handwerker sein ganzer voller Lohn, und wenn nicht die
Zinsen des Kapitals, doch ein Theil derselben und der Unterneh⸗
mergewinn zufließe. Dieses Verhältniß aber läßt sich nur herbei⸗

führen durch Errichtung von „Creditanstalten für den Handwerker
stand“. Die gewöhnlichen Crediteinrichtungen sind für den Hand
werkerstand nicht brauchbar. Wenn er auf Credit arbeitet, so sind
seine Abnehmer gewöhnlich nicht der Art, daß er Wechsel auf sie ziehen
kann; arbeitet er auf Vorrath, so sind die vorhandenen Einrichtun⸗
gen nicht geschickt, ihm auf seine Vorräthe Vorschüsse zu machen.