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durch Ergreifung des neuen Domicils (1748 bis 1804 nach drei—
jährigem Aufenthalt) erworben werde.

Hiergegen erscheinen unsere Vorschläge bescheiden. Offen be—
kennen wir uns allerdings zu der kühneren Anschauung des unmit—
telbaren Zusammenfallens der Domicilnahme und des Heimaths
rechtwechsels.

Dieser Gruudsatz schneidet alle Collisionen ab. Die Klagen
der Stadtvorsteher im preußischen Herrenhause in 1835 über Be—
lastung durch das Gesetz von 1842 waren wahrscheinlich zum Theil
begründet, die Abhülfe lag aber gewiß mehr in der organischen
Reform der Armenpflege; auch müssen die zu Grunde liegenden
Mißstände nicht so bedenklich gewesen sein, da keiner der Genann—
ten die Freizügigkeit grundsätzlich angegriffen hat. Der preußische
Staat ist unter dem Prinzip der Freizügigkeit blühend, gewerbe und
volkreich und gebildet worden. Die volle Freizügigkeit kann so
schlimm nicht gewirkt haben. Man hat ja wohl auch zu bedenken,
daß die Freizügigkeit einen Hemmschuh in sich selbst trägt; sie be—
deutet sehr häufig die Verlassung geldwerthgleicher Angewöhnun⸗
gen und die schmerzhafte Zerreißung moralischer Bande.

Erwägt man indessen die in anderen Staaten herrschenden
staatsmännischen Anschauungen, so kann man nicht hoffen, daß so⸗
fort der kühne Griff nach den Prinzipien der preußischen Gesetzge⸗
bung von 1842 erfolgen werde. Eine 4jährige Ersitzungsfrift wird,
was bei der einjährigen nicht ebenso zutrifft, den betrüglichen Miß—
brauch der Heimathsrechtserwerbung von Seiten der Einzelnen aus.
schließen oder auszuschließen gestatten. Die ängstlichsten Staatsmän—
ner dürften hierbei sich beruhigen können. Diejenigen Staaten aber
welche für sich die freisinnigeren Grundsätze befolgen, haben die
Wahl, den Angehörigen der contrahirenden deutschen Staaten die⸗
selben zu Gute kommen zu lassen, oder strenge nach Gegenseitig
keitsgrundsätzen zu verfahren. Das Erstere wird nach bisherigen
Erfahrungen einerseits zu einer Kräftigung und andererseits dazu
dienen, daß die übrigen Staaten desto schneller auf die liberalere
Bahn nachfolgen. Das Bessere ist nicht der Feind des Guten.

Ob die längere Abwesenheit von einer Gemeinde ohne Er⸗