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spalten sehen, wenn die Frage: ob Schutzzoll, ob Freihandel? ge⸗
legentlich zur öffentlichen Verhandlung kommt — henutzutage hört
man in der Schweiz eine solche Frage gar nicht mehr aufwerfen;
sie ist längst entschieden und die schweizerische Volkswirthschaft kann
es mit tausend Beweisen erhärten, daß die getroffene Entscheidung
zut war.

Die schweizerische Verzollung ist theils eine Stück. theils eine
Werths-, theils eine Gewichtsverzollung.

Die Stückverzollung findet Statt bei Thieren aller Art. Die
berschiedenen Tarifsätze für die Einfuhr sind bei dieser Gattung: 5,
10, 50 Rappen, 3 Franes, 6 Francs. Diesen höchsten Satz zahlen
fremde Thiere, z. B. solche in Menagerien.

Die Werthverzollung greift Platz bei Fahrzeugen und land—
wirthschaftlichen Maschinen. Hier werden entweder 14, 2 5, oder
10 pCt. bei der Einfuhr erhoben; der höchste Satz trifft Luxus·
ruhrwerke und Luxusschiffe.

Die Gewichtsverzollung scheidet sich in Zugthierlast und Centner
derzollung. Jene findet Statt bei allen schwereren, in der Regel
in großen Massen, aber nicht weit transportirt werdenden Gütern.
Der Eingangszolltarif kennt hier nur fünf Sätze: 1, 15 und 60
Rappen, 1 und 3 Franes. Der höchste Satz trifft Delikateßwaaren,
nsoweit sie in Masse eingeführt zu werden pflegen, plastische Kunst-
werke und zu Schaustellungen bestimmte Gegenstände. Bei den
nach dem Centner zu verzollenden Gütern unterscheidet der Eingangs—
zolltarif zehn Klassen; die Zollsätze steigen hier von 15 Rappen bis
zu 15 Francs. Den höchsten ZSollsatz zahlen nicht etwa solche Ma⸗
aufacturwaaren, welche Erzeugnissen der schweizerischen Industrie
eine gefährliche Concurrenz machen könnten, sondern Gegenstände,
bei denen, weil sie nur von Reichen gekauft zu werden pflegen,
eine künstliche Preissteigerung nichts gegen sich hat, Gegenstände des
Luxus, von denen man eine Steuer zu erheben kein Bedenken zu
haben braucht. Kaffee und Zucker sieht man nicht als Luxusgegen⸗
stände an; sie zahlen 150 und 8350 Rappen per Centner; dagegen
iind Cigarren, feine ätherische Oele, kosmetische Mittel aller Art,
Lustfeuerwerke u. s. w. mit 15 Francs tarifirt; Baumwollengarn ent⸗