jetzige System an. Man verkündete damals von Seiten der Fabri—
kanten und Arbeiter den Untergang des Seidengewerbes. Das
Resultat aber war, daß die englischen Fabrikanten sich das Ver-⸗
fahren der französischen aneigneten, daß sie Maschinen und Geschmack
vervollkommneten, und zehn Jahre darauf statt Waare aus Frank—
reich einzuführen, solche dahin ausführten. Kurz vorher schon war
die Navigationsacte durch den großen Staatswirth Huskisson gelockert.
Folgendes waren die hauptsächlichsten Anordnungen dieser von
Cromwell herrührenden Acte:

Erstens: Allen Schiffen, deren Eigenthümer, Capitäne und
Dreiviertheile der Seeleute nicht britische Unterthanen sind, ist bei
Strafe des Verlustes des Schiffes und der Ladung verboten, nach
britischen Colonien und Pflanzungen zu handeln, oder sich mit
Großbritanniens Küstenhandel abzugeben.

Zweitens: Eine große Menge der voluminösesten Einfuhrartikel
können nach Großbritannien nur entweder in den eben beschriebenen
Schiffen, oder in Schiffen desjenigen Landes gebracht werden, wo
diese Güter erzeugt worden sind und wenn ihre Eigenthümer,
Capitäne und. Dreiviertheile der Seeleute eben diesem Lande ange—
hören. Wenn sie aber auch in Schiffen der letzteren Art eingeführt
werden, so sind sie doch dem doppelten Fremdenzoll unterworfen.
Werden sie in Schiffen eines andern Landes eingeführt, so ist die
Strafe Verlust des Schiffes und der Güter. Als jene Akte gemacht
wurde, waren die Holländer die größten Fuhrleute Europas, und
durch diese Verordnung wurden sie gänzlich davon ausgeschlossen,
die Fuhrleute Großbritanniens zu sein, d. h. ihm die Güter irgend
eines andern europäischen Landes zuzuführen.

Drittens: Eine große Menge der voluminösesten Einfuhr-
artikel darf auch in britischen Schiffen selbst nur aus dem Lande
eingeführt werden, wo sie erzengt werden, bei Strafe des Verlustes
des Schiffes und der Ladung. Auch diese Verordnung war wahr—
scheinlich gegen die Holländer gerichtet. Holland war damals
das große Emporium für alle europäischen Güter, und es
wurden durch diese Verordnung die britischen Schiffe abgehalten,