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die Güter irgend eines andern europäischen Landes in Holland
einzunehmen.

Viertens: Gesalzene Fische aller Art, Wallfischbarten, Fisch—
bein, Thran und Fett sind, wenn nicht von britischen Schiffen ge.
fangen und an Bord derselben bereitet, dem doppelten Fremdenzoll
unterworfen, sobald sie nach England gebracht werden. Die Hol⸗
länder waren damals, wie sie noch jetzt die vorzüglichsten Fischer
Europas sind, die einzigen, die fremde Nationen mit Fischen zu
versorgen suchten. Es wurde ihnen also durch diese Verordnung
sehr erschwert, Großbritannien ferner damit zu versorgen.

Als diese Acte (1850) vollständig aufgehoben wurde, war das
Geschrei der Rheder ungeheuer, die schrecklichsten Prophezeihungen
wurden gemacht, aber keine traf ein. Von der Zeit an, wo das
neue Gesetz in Kraft getreten war, begann eine reißende Zunahme
der britischen Schifffahrt.

Der wichtigste Schritt auf dem Wege zum Freihandel ist die
Aufhebung der Kornzölle. Bis zu der Mitte des vorigen Jahr⸗
hunderts war England ein mehr kornausführendes als einführendes
Land. Seitdem vermehrte sich aber die Bevölkerung dermaßen,
daß die einheimischen Ernten nur in günstigen Jahren ausreichten,
um die inländische Consumtion zu decken, häufig wurde eine bedeu—
tende Einfuhr nöthig. Die Grundeigenthümer setzten 1773 ein
Gesetz durch wodurch die Einfuhr fremden Weizens verboten wurde,
wenn der Preis desselben unter 48 Schilling für den Quarter
stand; 1791 wurde, vermöge eines neuen Gesetzes, die Einfuhr so
lange verboten, bis der Preis auf 34 Schilling und darüber stieg.
Es würde zu weit führen, die Korngesetzgebung in ihren verschie⸗
denen Stadien zu verfolgen; zu bemerken ist nur, daß man in den
späteren Korngesetzen drei Fälle unterschied, ein Minimum des
Preises, wo die Einfuhr ganz verboten war, einen Mittelpreis, wo
die Einfuhr zwar gestattet wurde, aber nur gegen Erlegung eines

Solls, ein Maximum des Preises, wo die Korneinfuhr ganz frei.
gegeben wurde. Der nothwendige Erfolg dieser Maßregel war eine
unnatürliche Steigerung der Kornpreise. Die nothwendigsten Lebens⸗
mittel wurden dadurch der armen Arbeiterbebölkerung vertheuert,