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noch sind diese Stimmen nicht ganz zum Schweigen gebracht; aber
eine unumstößliche Thatsache ist es, daß seit Aufhebung der Korn⸗
gesetze die englische Landwirthschaft nicht nur nicht zurückgegangen,
sondern vorwärts geschritten ist. In keinem Zeitraum ist so viel
für die landwirthschaftliche Cultur, besonders für Verbesserung des
Bodens geschehen, als seit 1846 bis jetzt. Durch vermehrte Pro⸗
duction suchen die Landwirthe gut zu machen, was sie durch ver
minderte Preise verloren haben.

Einen vorübergehenden Verlust mochten die Pächter wohl em⸗
pfinden, welche unter dem Schutz der Korngesetzgebung und mit
Rücksicht auf dieselbe gepachtet hatten und die Legislation hätte
diesem Umstand billig Rechnung tragen müssen. Allein dieser vor⸗
übergehende Verlust Einzelner kann gegen die außerordentliche Wohl⸗
that für die Gesammtheit nicht in Anschlag kommen. Die Pacht.
gelder werden sich allmälig mit den neuen Verhältnissen in Ein⸗
klang setzen.

Die neuere englische Gesetzgebung hat einen heilsamen Weg
eingeschlagen, dessen Ziel Verminderung des Pauperismus ist. Hier-
her gehört besonders die klare Tendenz, seit Huskisson und Peel
in der Handelspolitik allmälig ein freieres System anzunehmen.

Schon Lord Chatham, der größte englische Staatsmann des
oorigen Jahrhunderts, sah die Nothwendigkeit ein, mit dem alten
Prohibitivsystem zu brechen. „‚Gebt dem Handel Freiheit' sagte er,
erleichtert den Druck der Abgaben und ihr werdet keine Klagen
mehr in den Straßen vernehmen.“ Allein die praktische Ausführung
dieser Idee war dem Handelsminister Huskisson vorbehalten, wel—
cher das starre Prohibitivsystem zunächst in ein mäßiges Schutz
system verwandelte.

Es mögen hier über den Handel und die Schifffahrt Englands
die Angaben über die Zustände in den Jahren 1850 und 1860
nebeneinander gestellt werden, theils weil ein zehnjähriger Abschnitt,
der jetzt im wirthschaftlichen Leben der Völker reichlich so viel be—
deutet, als früher ein halbes oder ganzes Jahrhundert, schon einen
interessanten Maßstab zur Beurtheilung der Entwicklung abgiebt,
cheils mit Rücksicht darauf, daß die beiden genannten Jahre, 1880

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