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duete verkaufen können, vermindert, anderntheils die ganz kleinen Be⸗
sitzungen vermehrt, so muß daraus nothwendig für den Staat große
Gefahr erwachsen. Zunächst wird durch die übermäßige Zerstücke—
lung des Bodens der Viehstand berringert und verschlechtert, da der
geringe Ackerbesitz kaum ausreicht, um Kartoffeln und Brodgetreide
für die eigene Wirthschaft zu liefern, der Futterban also einen ganz unter⸗
geordneten Rang einnimmt. Die Folge davon ist Diebstahl und
Devastation der Waldungen. Ein verminderter und schlecht genährter
Viehstand liefert aber nicht nur weniger Milch, Fleisch, Wolle und
Arbeit, sondern auch weniger und kraftloseren Dünger, und in Folge
dessen vermindert sich auch der Ertrag des Ackerlandes. Eine zu
große Zersplitterung des Bodens absorbirt aber auch in Folge der
bielen vorkommenden Ackerraine einen nicht geringen Theil des pro—
duetiven Bodens, vermehrt die Grenzen und führt dadurch eine
Menge kostspieliger Prozesse oder wenigstens Feindschaft unter den
Feldnachbaren herbei; sie erschwert, ja verhindert wohl ganz die
Zusammenlegung der Grundstücke, steigert den Bodenpreis dermaßen,
daß oft der Reinertrag die Zinsen des Ankaufkapitals nicht deckt,
bringt die Gemeinden und den Staat in Gefahr, indem die Be—
sitzer ganz kleiner Ackernahrungen bei irgend widrigen Ereignissen
den Gemeinden und dem Staat zur Last fallen und den Verpflich-
tungen gegen letzteren namentlich in Betreff der Steuerzahlung und
in Kriegszeiten nicht nachkonnnen können; sie vermindert, indem sie
Armuth gebiert, die Anhänglichkeit an das Vaterland, vernichtet
den Ackerbau als selbständigen Nahrungszweig, vervielfältigt und
erschwert die Aufsicht und Fürsorge des Staats, erweckt und be—
günstigt die Zunahme der Bevölkerung auf eine erschreckende Weise.
Mit der immer steigenden Bevölkerung nimmt aber auch die Ver ⸗
armung zu, und in Folge davon werden Gemeinden und Staat
angefüllt mit einer Masse arbeitsloser, arbeitsscheuer, unsittlicher, un⸗
zufriedener Menschen. Die bedeutende Vermehrung der Bevölke-
rung, die unbedingte Dismembrationsfreiheit findet aber ihren Com—
mentar zum Theil in dem sich stets gleich bleibenden Familienleben,
nach welchem die Eltern ihre Kinder immer um und neben sich zu
behalten trachten und mit7ihnen, wenn sie heirathen, ihr Besitzthum