621
liche Arbeitskraft nützlich zu verwenden. Ihr Ertrag besteht größten⸗
theils in Arbeitslohn. Sie werden daher dort am angemessensten
sein, wo theure Producte, welche viel Arbeit erfordern, lohnenden
Absatz finden, wo es zugleich nicht an Dünger mangelt, also vor—
zugsweise in der Nähe großer Städte.

Mittlere und große Güter begünstigen die Anwendung land-
wirthschaftlichen Capitals besonders durch die Verbindung der Vieh—⸗
zucht und der technischen Gewerbe mit dem Ackerbau. Ihr Ertrag
ist größtentheils Capitalgewinn und wird unter den gewöhnlichen
Verhältnissen mindestens, wenn man die Arbeit in Ausgabe stellt,
höher sein als der des kleinen Grundeigenthums. Wenn sich bei
dem großen Grundeigenthum diese Capitalverwendung in größerem
Maße ausführen läßt, so gewährt das mittlere Eigenthum durch
die bessere Aufsichtsführung über die Arbeiter und das bessere Zu—
sammenhalten aller Kräfte nnleugbare Vorzüge. —

Viehzucht und landwirthschaftliche technische Gewerbe in Ver—
bindung mit Feldbau sind für die größeren, Feldbau für die mitt⸗
leren, Gartenbau oder Spatenkultur für die kleinen Besitzungen die
eigentlichen Elemente.

Das Vorhandeusein aller 3 Klassen von Gütern an sich kann
daher auch für den Staat im Ganzen kein Nachtheil sein. Nur
das kann in Frage kommen: ob eine unverhältnißmäßige Vermeh—
rung einer dieser Klassen auf Kosten der anderen, ob namentlich
eine allmählige Auflösung der größeren Güter in kleine für einen
Nachtheil zu erachten sei?

Wenn man sich fragt: ob das Verschwinden des größeren
Grundeigenthums überhaupt der Production günstig oder nachtheilig
sei? so wird man sich überzeugen, daß namentlich die Erzeugung
don Schlacht. und Spannvieh, welches wieder durch die Dünger—
production vortheilhaft auf die Pflanzenproduction einwirkt, dadurch
beeinträchtigt wird. Ebenso wird diese Production dadurch auch
theurer, indem menschliche Arbeit an die Stelle der Gespannarbeit
tritt. Wenn nun auch manche Schriftsteller behaupten wollen, dies
sei in nationalökonomischer Hiusicht kein Nachtheil, so ist zu erwägen,
daß gerade vom rein staatswirthschaftlichen Standpunkt aus Ver-