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Gründe für die Theilbarkeit:

) Kleine Güter und Grundstücke werden sorgfältiger bewirth—
schaftet und bebaut als große, weil der Besitzer sie selbst
bearbeitet oder unter seiner unmittelbaren Aufsicht bearbeiten
läßt. Lohnarbeit verhält sich zur eigenen ähnlich wie Frohn.
arbeit zu jener. Die Klagen über die Dienstboten sind be—
kannt. Die Uebersicht ist leichter; es entgeht daher dem
kleinen Besitzer kein Fehler, keine nasse Stelle, kein unge—
düngter Fleck Landes, kein Stein, der auf die Wiese ge⸗
fallen ist; er hilft bald da, bald dort nach, öffnet da einen
Graben, der sich verstopft, leitet dort das Wasser auf die
Wiesen, das auf die Straße abgeflossen wäre, vertheilt die
Maulwurfhaufen und benutzt jedes Stück Sonnuenschein zum
Ackern, zum Säen, zum Jäten, zum Beharken und Häufeln,
zum Heuen und Ernten.

Der kleine Besitzer arbeitet auch mehr, als der große mit
Tagelöhnern und Dienstboten. Diese haben ihre festen Ar⸗
beitsstunden, während deren so wenig wie möglich gethan
wird. Jener arbeitet wann und so lauge es nöthig und
wann das Wetter günstig, was bei der Landwirthschaft so
sehr wichtig ist, und er arbeitet mit Vergnügen, denn er
arbeitet für sich.

Die Vortheile der Bewirthschaftung im Großen sind bei
dem kleinen Besitze nicht ausgeschlossen. Was hindert den
kleinen Landwirth, sich mit seinem Nachbar zu vereinigen
imd gemeinschaftlich ein Gespann, eine Säemaschine, Pflüge
u. s. w. zu halten, oder diese ihm abzumiethen oder sie sich
gegenseitig zu borgen? Was verhindert sie, in größerer An⸗
zahl zusammenzustehen und eine Dresch- oder Mähmaschine
anzuschaffen, Drainage, Bewässerung anzulegen? Die großen
Landwirthe kommen dem Bedürfnisse der kleinen von selbst
entgegen und halten für diese Zugvieh, leihen ihnen Pflüge
u. s. w., selbst Dünger. Dieser Zustand hat sich in den
Ländern des getheilten Besitzes als sehr vortheilhaft bewährt.
Man findet daher hier Einrichtungen, die den größeren