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Vorbilde; denn der große und reiche Landwirth kann für seine Aus—
bildung und für seine Wirthschaft mehr thun, als der kleine, er
kann Versuche machen, Verbesserungen einführen, Maschinen an.
schaffen, was der kleine nicht kann, der nicht so viel wagen darf,
der es aber nachahmt, sobald es sich bewährt hat.

Warum sollte aber die freie Verfügung nicht ebensogut Con.
rentrirung des Grundeigenthums und, statt einer Zerstückelung, eine
Vergrößerung der bisherigen Güter hervorrufen? Ziehen wir die
große Vorliebe der Reichen für Grundbesitz in Erwägung, so glau.
ben wir es. Geschieht es nicht, so geschieht es bloß deswegen nicht,
weil die kleineren Güter größeren Ertrag abwerfen und daher so
hoch im Preise sind, daß es die disponibeln Mittel übersteigt, große
Güter daraus zusammenzulegen.

Vom Standpunkte des Rechtes aus ist die Gebundeuheit ein
directer Eingriff in das Privateigenthum, und bei den Fideicom.
missen in die Gleichberechtigung der Menschen. Wird bei letzteren
nicht Einer vorzugsweise begünstigt, sondern muß er den abgeschätzten
Werth an die Geschwister herauszahlen, so wird das Gut so über—
schuldet, daß dessen Bewirthschaftung sehr darunter leidet.

Was schließlich der Maßstab für die richtige Größe einer
Wirthschaft ist, das hängt von der Beschaffenheit des Bodens, der
Lage, dem Stande der Bevölkerung und des Verkehrs ab. Je
dichter die Bevölkerung, desto kleinere Güter rentiren sich; je dünner,
desto mehr ist man auf größere Gütercomplexe angewiesen, weil
mehr Viehzucht getrieben wird. Es giebt aber auch ein höchstes
Stadium der Cultur, wo die Fleischpreise wegen des starken Con—
sums so steigen, daß Viehzucht mehr rentirt, wie im heutigen Groß—
britannien. In manchen Ländern, die sehr dünn bevölkert sind und
in einem nördlichen Klima liegen, mögen 300 Morgen ganz unge—
nügend zur Ernährung einer Familie, in einer südlichen Gegend
aber eine reiche Herrschaft sein.

Man wird daher die Bestimmungen über den zweckmäßigsten
Umfang eines Gutes ruhig dem Landwirthe selbst überlassen können.
Dieser wird am besten wissen, welche Art von Grundbesitz für
ihn paßt.