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Durch die größere Vertheilung wird die Zahl der abhängigen
Menschen immer geringer. Statt eines großen Grundherrn und
zwanzig bis dreißig Tagelöhnerfamilien oder Knechten und Mägden
hat man dann eben so viele kleine Landwirthe, deren Lage mit der
eines Tagelöhners oder Häuslings nicht zu vergleichen ist, deren
Bildung sich der des großen Gutsherrn ziemlich nähert, und dieselbe
oft übertrifft. Ist der Besitz des letzteren vollends so groß, daß er
ihn nicht mehr selbst überschauen kann, sondern Verwalter dazu
nöthig hat, so gehen fast alle Vortheile der großen Bewirthschaftung
wieder verloren. Es ist schon ein alter Erfahrungssatz, daß, wer
viel hat, nicht so haushälterisch damit umgeht, als wer wenig hat. Am
schlimmsten geht aber damit um, wem das Eigenthum durch Staats-
einrichtungen gesichert ist, so daß er selbst bei der tollsten Wirthschaft
nicht verlieren kann. Der traurige Zustand der Landwirthschaft in
Spanien und Italien wird zum großen Theil den adeligen Fidei—
eommissen und Majoraten zugeschrieben, und für viele Gegenden
Deutschlands gilt dasselbe. Die zahlreichen Sequestrationen im
nördlichen Deutschland zeugen keineswegs von einem wirthschaftlichen
Vorzuge der großen Güter.

Zur Abhülfe der Nachtheile des Güterschlusses hat man schon
vorgeschlagen, freie Grundstücke (walzend) von dem geschlossenen
Hofe abzusondern, welche dann beliebig vertheilt werden könnten.
Damit ist das Prineip der freien Theilbarkeit zugestanden, und der
eigentliche Zweck des Güterschlusses, die Erhaltung des Adels oder
eines aristokratischen Bauernstandes, tritt recht klar hervor; denn
mit dieser Einrichtung wären alle Nachtheile einer zu großen
Zerstückelung des Bodens verbunden und die Vortheile der freien
Verfügung fielen weg. Sind dagegen in einer Gegend große Güter
wirklich vortheilhaft, so würde der Güterschluß deren Entstehung
nur aufhalten.

Die Gründe, welche gegen die Bodenbertheilung angeführt
werden, gelten eben so gut für jedes andere Besitzthum, für Häuser,
Bergwerke, Fabriken, Handelsgeschäfte, Gewerbe, wo durch die
Zünfte dieses Princip theilweise eingeführt ist. Folgerichtig durch⸗
geführt würde es die Zustände der Urzeit wieder herstellen: eine