kleine Kaste von Besitzenden und eine große von Besitzlosen, Leib-
eigenen, Sclaven. Warum man aber einen Unterschied zwischen
Grundbesitz und anderem Besitz machen sollte, ist nicht einzusehen;
beide sind Capital und unterliegen denselben Gesetzen der Produe-
tion. Man müßte aus demselben Grunde einem Capitalisten ver⸗
bieten, sein Vermögen unter seine Kinder gleich zu vertheilen, weil
der auf ein jedes fallende Theil zu klein würde, um davon zu leben,
oder ein Geschäft damit zu treiben. Die anderen Geschwister sollen
also Tagelöhner werden, damit der Eine in Wohlleben sein Dasein
hinbringe!

Wie die Handwerker, deren Geschäft zu ihrem Unterhalte nicht
ausreicht, noch etwas Anderes ergreifen müssen, so auch die Land-
leute. Der Güterschluß hindert daher die Ansiedelung von Hand—
werkern auf dem Lande, die doch in vielen Beziehungen wünschens—
werth ist. Denn zur Gründung einer Werkstätte ist oft nur ganz
kleines Capital nöthig; so klein auch der Antheil eines Kindes au
einem Gute sein mag, dazu reicht er doch vielleicht aus; und die
Familie gründet sich mit dem Gewerbe eine behagliche, unabhängige
Existenz, während sie bei Untheilbarkeit des Gutes in der tiefsten
Lage der Tagelöhner verharrt wäre. Auch die Besitzer kleiner Güter
haben Gelegenheit, durch Erlernung eines Handwerks ihre Lage zu
herbessern. Beide Geschäfte greifen oft so passend in einander ein,
daß sie besser gedeihen, als einzeln. Manche freie Stunde wird
zweckmäßig ausgefüllt, und der Landmann hat in der Nähe, was
er sonst in weiter Entfernung und mit vielem Zeitaufwande suchen
müßte. —

Einen noch günstigeren Einfluß äußert die Theilbarkeit auf die
Lage der Tagelöhner. Diese den Schwankungen der Producktion,
den Launen der Witterung und des Gutsherrn gänzlich Preis ge—
gebenen Proletarier finden in ihr den einzigen Halt. Und es kann
hier eine Theilung nie in's Uebermaß gehen. Das kleinste Stück
Land, das er besitzt, giebt ihm eine gewisse Selbstständigkeit; er
kann seine freie Zeit nützlich ausfüllen und ist nie so dem schlimm,
sten Mangel ausgesetzt, wie der gänzlich Besitzlose, den aber auch
keine Schranke zurückhält, selbst Verbrechen zu begehen.