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Verschwommene widerstrebt, sein Zahleninstinkt, der sich über alle
nur irgendwie zählbaren Verhältnisse genaue Rechnung abzulegen
sucht, mußte dem Briten frühzeitig den Wunsch einflößen, jenes
Grundelement des Staats, jene Hauptquelle des Nationalreichthums,
die Bevölkerung selbst, nach Zahl und Umfang genau zu kennen.
Dem großen W. Pitt, dem England so viel schuldet, verdankt es
auch die Erfüllung dieses natürlichen Verlangens. Die von ihm
1800 im Parlament eingebrachte Bill ordnete die erste allgemeine
Zählung der Bevölkerung Großbritannieus, den ersten „Census“ an,
und sprach zugleich das Verlangen aus, daß künftighin diese Ope—
ration alle 10 Jahre wiederholt werden möge. Das Parlament
hat seitdem jedesmal ohne Austand die Bill erneuert und die be⸗
deutenden, zur Ausführung dieser ebenso kostspieligen als schwierigen
Maßregel nöthigen Mittel bewilligt, und die zu Anfang unseres
Jahrhunderts begonnenen Volksaufnahmen — wozu sich die an⸗
fänglichen Zählungen allmählig herausgebildet — sind seitdem regel.
mäßig alle 10 Jahre erneuert worden und umfassen nun bereits
mehr als den Zeitraum eines halben Jahrhunderts.

Welch tiefgefühltem Bedürfniß eines geordneten Staatslebeus
der Census entspricht, dafür zeugen einerseits die zahlreichen Noth-
behelfe, durch welche man früher, weil man eine eigentliche Volks
zählung für kaum ausführbar hielt, sie zu ersetzen suchte, andererseits
die rasche Nachahmung, welche Englands Vorgang erst in den libe—
raleren und allmälig auch in mauchen absolutistischen Staaten fand.
Großbritanien gebührt hiebei jedenfalls der Ruhm der Jnitiative,
die hier um so anerkennenswerther ist, als die Schwierigkeiten,
welche sich der Ausführung einer regelmäßigen Volksaufnahme von
vorne herein entgegenstellen und die früher ihre Ausführbarkeit be⸗
zweifeln ließen, in Großbritannien vielleicht bedeutender als irgendwo
sind. Denn der Hauptwerth jener Operation besteht in der Genauig-
keit der gewonnenen Ergebnisse, die aber nur dann zu erreichen ist,
wenn in allen Landestheilen nach denselben Vorschriften und ganz
in derselben Weise vorgegangen wird. Bei dem Mangel einer
eentralisirenden Administrativbehörde, bei der durch das in jeder
andern Beziehuung so treffliche selfgovernment herbeigeführten