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Schottland ihr Amt übten. Durch das Mittelglied der Registrars
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tralamt in Verbindung, von dem die oberste Leitung der ganzen
Operation abhing. von dem sie ihre Weisungen empfingen und dem
sie verantwortlich waren. Das Gewicht der Behufs der Volksauf—
nahme vom Londoner Centralamte ihnen zugestellten Bülletins,
Zählungsbücher und anderer Formulare betrug nicht weniger als
52 Tonnen. Jedem Eunumerator war im voraus ein gewisser
Bezirk angewiesen, bei dessen Abgrenzung die leitende Rücksicht war,
daß derselbe nicht mehr Häuser oder Haushaltungen umfasse, als
der Beamte bequem in einem Tage besuchen kann. In diese Häuser
oder Haushaltungen hatte er wenigstens 8 Tage vor dem 31. März
die Formulare (5chedulas) abzuliefern, in welche der Haus. oder
Quartiersinhaber (occupier) Namen, Geschlecht, Alter, Stand und
einige andere Einzelnheiten über alle in der Nacht vom 30. bis
31. März in seiner Behausung befindlichen Personen einzutragen
hatte. Am Morgen des 31. März mußte jeder Enumerator in
seinem Bezirk jedes Haus und jede Haushaltung besuchen, die aus—
gefüllten Formulare abholen, verifiziren und nöthigenfalls berichtigen
oder sie, falls der occupier des Schreibens unkundig, nach dessen
mündlichen Angaben ausfüllen.

Derart war die Zählungsoperation im Wesentlichen schon am
Abend des 31. März in ganz Großbritannien beendet. Die einge⸗
sammelten Bulletins (nouseholders' schedulas) wurden dann von
dem Zählungsbeamten in das ihm vom Centralbureau übergebene
Enumeératorbook nach genauer Revidirung eingetragen. Bulletins
und Bücher wurden dann an die Registrars abgegeben, wo Original
und Copie genau verglichen uund die nöthigen Berichtigungen vor—
genommen wurden. Und erst, nachdem dieses Material von dem
Superintendant-Registrar einer neuen Durchsicht unterzogen worden,
wanderte es nach London an den Registrar General, Sir George
Graham, den Vorsteher des Centralamts, wo es abermals eine letzte
genaue Musterung und Sichtung zu bestehen hatte, um dann ber⸗
arbeitet, in eine zur Veröffentlichung geeignete Form gebracht und
in seinen Hanptergebnissen dem Parlamente vorgelegt zu werden.