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des Volkes ausprägen wird, wenn sie bei mehren nächstfolgenden
Zählungen wiederholt, und dann die Ergebuisse der verschiedenen
Epochen mit einander verglichen werden.

Von anderen Elementen, die 1851 zum erstenmal in den Fra—
genkreis des Census gezogen wurden, wollen wir nur noch zwei
erwähnen, welche uns als die wesentlichsten erscheinen. Das eine
ist die Frage nach dem Civilstande, ob nämlich das eingetragene
Individuum ledigen, verheiratheten oder verwittweten Standes; die
zweite betrifft die Anzahl der Blinden, Tauben und Stummen oder
mit anderen sichtbaren körperlichen Gebrechen behafteten Indibiduen.
Erstere giebt reichen Aufschluß über die gesellschaftlichen und wirth
schaftlichen Zustände, letztere über die Gesundheitsverhältnisse des
Landes und die physische Beschaffenheit des Volks, und beide ver—
eint das detaillirte Bild, welches der Census von den Lebensver—
hältnissen und dem Zustande der Bevölkerung Großbritauniens geben
will und wird, und das in den genauen Angaben von Anzahl und
Besuch der Schulen, Kirchen, Spitäler, Krauken, und Irrenhäuser,
Arbeitshäuser, Gefängnisse, Ashle u. s. w. seine Abrundung fin⸗
den dürfte.

Wie schon ans diesen Andeutungen ersichtlich, ist der englische
Census von 1851 ein wahrhaft großartiges Werk und bezeichnet
einen bedeutenden Fortschritt nicht nur gegen seine englischen Vor—
—
Bevölkerungskunde überhaupt; er läßt an Umfang und Gehalt alle
ähnliche Unternehmungen, die bisher irgendwo ausgeführt wurden,
weit hinter sich zurück, indem er die gesammte Masse der wichtigen,
auf das Bevölkerungsleben bezüglichen Gegenstände, von denen bis—
her nur bald der eine, bald der andere bei den Volksaufnahmen
der festländischen Staaten Beachtung fand, in sich vereinigt. Und
liegen erst seine Resnltate vollständig vor, so werden wir aus den—
selben ein erschöpfendes Gesammtbild von der Zusammensctzung und
den verschiedenartigen Bestandtheilen, von dem physischen und gei—
stigen Sein, von dem Leben und Treiben der britischen Bevölkeruug
erhalten, ein Bild, getreuer und vollständiger, als es je geboten
wurde, geboten werden kann.