Die Pflege der Armuth.

Vermögensunterschiede hat es zu allen Zeiten gegeben und wird
es zu allen Zeiten geben. Die Volkswirthschaft, weit entfernt, eine
Ausgleichung derselben zu ermöglichen, oder, wenn sie möglich
wäre, vortheilhaft machen zu können, hat lediglich die Bestim—
mung, Volkswohlstand zu verbreiten, Wohlstand nicht bloß für
Einzelne, sondern für Alle, zwar nicht in gleichem Maaße, sondern
nach Verhältniß der verschiedenen Leistungen, doch so, daß selbst
denjenigen, deren Leistungen am schwächsten sind, Befriedigungs-
mittel beschafft werden in einem Maße, welches zur Erhaltung der
leiblichen und geistigen Gesundheit ausreicht. Und geht sie an
diese, ihre Fundamentalaufgabe herau, so hat sie nicht zu fragen:
Wie pflegen wir die Armen? sondern: Wie mindern wir die Ur—
sachen der Armuth? Eine Gesetzgebung über das Armenwesen ist
erst dann auf dem rechten Wege, wenn sie sich völlig losgemacht
hat von dem Almosenprincip, und ist sie auf diesem Wege, so bleibt
ihr nur übrig, sich mit den arbeitsunfähigen, altersschwachen und
kranken Armen zu befassen; alle Arbeitsfähigen sind von vorneherein
nicht als Arme zu betrachten; ihnen kann nur, wird aber auch am
sichersten auf erzieherischem Wege und durch die Hinwegräumung