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daß mit und durch die Steigerung der Industrie und des Handels
auch die wirthschaftswidrigen Factoren, welche das Volkselend ver—
schulden, eine größere Gelegenheit zu Eingriffen in die Wirthschaft
gewannen, eine gesteigerte Gemeinschädlichkeit äußerten.

Wäre jener Schluß begründet, — wäre der gesteigerte Reich
thum der Einen naturnothweudig mit dem gesteigerten Elende An—
derer verknüpft, dann wäre die volkswirthschaftliche Entwickelung
kein Culturfortschritt. Denn der Fortschritt darf nicht eine einseitige
Wohlthat für Auserwählte sein; — er muß Allen wenigstens die
Möglichkeit des Mitgenusses offen lassen, in dem Maße, als sie aus
eigener Kraft Bedingungen erfüllen, denen kein absolutes Hemmniß
entgegensteht. Wäre jener Schluß begründet, so könnte die auf
individuelles Eigenthum und freie Concurrenz begründete Volks.
wirthschaft nicht das endgültige System socialer Ordnung sein,
welches jedenfalls das Princip allgemeinen Fortschritts enthalten
muß. Wir müßten vielmehr unsere volkswirthschaftliche Organisation
als eine bloße Durchgangsstufe betrachten, etwa wie die Sklaverei
oder Feudalwirthschaft. Die Communisten und Socialisten wären
völlig berechtigt, die Grundlagen unserer Wirthschaft, das Einzel-—
eigenthum und die Concurrenz, in Frage zu stellen und eine wurzel
tiefe Umwälzung gesellschaftlichen Zusammenwirkens anzustreben; —
sie hätten bisher nur die rechten Mittel und Wege verfehlt.“

Ist es möglich, das Capital rascher zu vermehren, als sich die
Bevölkerung mehrt, so ist die Beseitigung der Massenarmuth möglich.
Das Capital bildet den Unterhaltsfond des Arbeitervolks. Ver⸗
mehrt sich nun das Capital rascher, als die Bevölkerung, wächst
also der Lohnfond stärker, als die Zahl der Lohnempfänger, so steigt
der Jedem zukommende Lohnantheil; es bessert sich die Lage des
Arbeitervolks. Bei einer wirthschaftlichen, durch hinreichende Capi-
taleinrichtungen unterstützten Bethätigung aller Arbeitskräfte würde
man Befriedigungsmittel genug erzielen, um Allen, bis in die un.
terste Volksklasse, einen für körperliches, geistiges, sittliches Gedeihen
ausreichenden Unterhalt zu gewähren. Als Erwerbslose hätte man
dann nur die Siechen, welche indessen, bei guter Volksernährung
seltener vorklommend, der Gemeinde keine nennenswerthe Last sein