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daß die Armen die nöthige Hülfe in ihren Gemeinden finden.
Damit wird es den Vereinen zu Abschaffung des Bettels, welche
schon bisher ganz richtig hauptsächlich den 8weck verfolgten die Ar-
men in ihre Gemeinden zurückzudrängen, dadurch, daß sie den
letzteren Unterstützungen zufließen ließen, möglich, mit Erfolg in das
Ganze einzugreifen, und es stehen für die Polizeigewalt keine Rück.
sichten der Humanitat mehr im Wege, dem Bettel mit eiserner
Strenge entgegen zu treten, was die erste und dringendste Forde—
rung an den Staat bildet.

Jede Armenunterstützung, mit einziger Ausnahme der durch
zarte Jugend, Altersschwäche, Krankheit oder Gebrechlichkeit noth—
wendig gemachten, muß durch das Medium von Arbeit gereicht
werden. Die unmittelbare Armenunterstützung aber darf in keiner
andern Form gewährt werden, als durch Reichung von Lebensbe—
dürfnissen, und zwar in der Regel bloß durch Darbieten der Mög—
lichkeit, sich solche auf eigene Rechnung zu verschaffen.

Das natürliche Feld der Arbeit für die Armen ist bei städti
schen Gemeinden hauptsächlich die Industriethätigkeit, bei ländlichen
die Bodenkultur.

In letzterer Beziehung liegen zwei Hauptwege offen; einmal
die schon vielfach in Anregung und auch hier und da zur Aus
führung gebrachte Kultivirung wüstliegender oder schlechtbeschaffener
Gründe, sodann eine auf indirecten Arbeits- und Eigenthumserwerb
gerichtete Gemeindewirthschaft, in der Art, daß die Gemeinden da,
wo in Folge der Zeitverhältnisse, Auswanderung und dergleichen
das Grundeigenthum sehr entwerthet ist, Grundstücke erwerben und
solche in den verschiedenen Phasen, welche die Umstäude mit sich
bringen, Selbstverwaltung der Gemeinden mittelst Bebauung durch
ihre Armen, Verpachtung, und eine Art Colonatsverhältniß zur
Prämie für Arbeit und Sparsamkeit nach und nach in das freie
Eigenthum der Besitzlosen bringen. Daß ein solches Arbeitssystem,
insbesondere das auf Ausgleichung der Besitzoerhältnisse gerichtete,
einen weit über den nächsten 8weck, die Armenfürsorge, hinaus.
gehenden, national ökonomischen Werth hat, bedarf kaum einer Be—
merkung. Was aber die Ausführbarkeit desselben betrifft, so liegen

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