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der Tagesordnung. Die Verwaltuug der Armengelder war dagegen
sehr parteiisch und viele Grundbesitzer bezahlten ihre Tagelöhner
zum großen Theil aus der Almosenkasse.

Dieses System demoralisirte die Arbeiter immer mehr. Das
Ergebuiß ihrer Zwangsarbeit war nichtig, man bezahlte mit hohen
Löhnen eigentlich eine bloße Scheinarbeit. Besonders unter den
Agrilkulturarbeitern wurde die Zahl der unabhängigen Arbeiter immer
geringer; man trug keine Scheu, sich der Almosenkasse zur Last zu
legen und dem Kirchspiel die Ernährung der Kinder aufzubürden.
Die Summen wurden von Jahr zu Jahr größer und waren neben
den Staatslasten für die Wohlhabenden kaum noch zu erschwingen.
Die Armentaxe für England und Wales überstieg das Budget aller
continentalen Mittelstaaten und erreichte, von Jahr zu Jahr wach ˖
send, in 1832 die Höhe von 50 Million Thalern. Diese unge—
heure Summe wurde als bloße Kirchspielsabgabe, auf den Grund
der Parlamentsakte von 1601, umgelegt und erhoben und ohne
weitere Rechenschaft und Controle von den Armenaufsehern ver—
wendet.
Die gesammte öffentliche Meinung wendete sich gegen diesen
Krebsschaden und nach genauen statistischen und volkswirthschaft—
lichen Untersuchungen kam die Parlamentsakte von 1834 zu Stande,
welche eine wesentliche Verbesserung der Armenpflege durchführte.
Sie stellte vor Allem den Grundsatz auf, daß die Unterstützung re—
gelmäßig nur in gut eingerichteten Werkhäusern gewährt werden
sollte, und dann nur in Naturalien, nicht in Geld. Hiermit traf
man besonders die arbeitsscheue Trägheit, welche sich vor der
strengen Ordnung der Werkhäuser fürchtete. Bis dahin gehörten
in den Städten 3 der Unterstützung Empfangenden der Kategorie
der Trägheit oder des Betrugs an. Nichts verminderte die Zahl
der Almosensuchenden so schnell als die Einrichtung der Werkhäuser.
Von 240 Armen eines Bezirks, welchen man statt der früheren
Unterstützung Eintritt in das Werkhaus anbot, traten nur 20 wirk⸗
lich ein und nur 10 blieben definitiv darin. Verminderung des
Pauperismus durch Gewöhnung der Arbeitsfähigen zur Arbeit und
Ordnung ist der Grundgedanke des neuen Gesetzes. Die Haupt-