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des Aulehens gegeben und soll in diesem Fall als solches betrach.
tet werden, mag die betreffende Person hierüber eine Bescheinigung
oder Schuldurkunde ausgestellt haben oder nicht. Wo immer eine
Unterstützung als Anlehen gegeben ist, soll dieselbe auf Anfordern
der Pfarrkirchenaufseher (ovorseers) von dem Schuldner jederzeit
eingefordert und es soll derjenige, bei dem er in Arbeit ist, ge—
richtlich angehalten werden können, aus dem Arbeitslohn des
Schuldners den Ersatz nach der näheren Bestimmung der Gerichts-
behörde zu leisten.

Als Regel der Uuterstützung ist allgemein anzusehen, daß die⸗
selbe an Arbeitsfähige nur dann gereicht wird, wenn der Unter—
stützung Nachsuchende im Armenhause sich befindet, wogegen solche,
welche durch hohes Alter oder Gebrechlichkeit vollständig arbeitsun-
fähig sind, nicht zum Eintritt in das Armenhaus gezwungen wer—
den können. Da indeß jene Regel vor dem Gesetz von 1834
häufig nicht beachtet wurde, hat dieses der Armencommission die
Ermächtigung gegeben, die Unterstützung außer dem Armenhause
durch allgemeine Auordnung zu regeln, welche dieselbe auch in fol—
gender Weise erlassen hat.

1. Jede arbeitsfähige männliche oder weibliche Person,
welche Uuterstützung in einer Gemeinde des Armenverban-
des nachsucht, soll mit denjenigen Familiengliedern, welche bei
ihr ihren Wohnsitz haben und nicht irgendwo in Arbeit stehen
(wenu es ein verheiratheter Mann ist, mit der Ehefrau, wofern
sie bei ihrem Mann sich aufhält) durchaus im Armenhanse des Ver—
bandes unterstützt werden. Kinder, welche sich selbst unterhalten
können und in Arbeit stehen, sind zum Eintritt in das Armenhaus
nicht zu nöthigen.

2. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle: a) wenn eine
Person wegen plötzlicher und dringender Noth um Hülfe nachsucht.
Hierunter soll eine solche Eutblößung verstanden werden, welche
augenblickliche Hülfe nothwendig macht. Es soll jedoch durch
einen solchen Fall in keiner Weise zu einer dauernden Unterstützung
anßer dein Armenhause Ermächtigung ertheilt werden, vielmehr soll,
da ein Fall, welcher ursprünglich schleunige Hülfe fordert, wenn