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unterstützt werden, mindestens die Hälfte der Unterstützung in Le—
bens. oder Feuerungsmitteln oder ähnlichem bestehen soll. Dabei
sprach aber die Armencommission die Ueberzeugung aus, daß stets
wenigstens ein Theil der Unterstützung in solchen Gegenständen be—
stehen sollte, da dies den Unterstützten, wie den Steuerpflichtigen
zum Vortheil gereichte. Weiter wurde bemerkt, es könne wohl ge⸗
stattet werden, daß Unterstützungen häufiger als einmal in einer
Woche gegeben werden, nur sei eine nach Wochen festgesetzte Un—
terstützung auch in der Woche zu geben. Au erdem wurde ange
fügt, wie die schon in der früheren Verfügung enthaltene Vorschrift,
daß arbeitsfähige Arme männlichen Geschlechts stets unter Aufficht
zur Arbeit anzuhalten seien, sich nur auf gewöhnliche Zeiten beziehe,
und es wurden für den Fall, daß allgemeine gewerbliche Krisen
große Massen von Arbeitern zumal außer Arbeit setzen, besondere
Anordnungen vorbehalten. — Bezüglich der Unterstützungen in
Form von Anlehen wurde endlich bemerkt, daß, was nicht als Un.
terstützung gegeben werden dürfe, auch zu leisten nicht gestattet sei,
sowie daß Unterstützungen in dieser Form nur dann zu geben seien,
wenn etwas mehr als das absolute Bedürfniß verwilligt werde;
es sei aber, wenn eine Unterstützung in Form einer Anleihe ver—
willigt werde, stets streng auf Zurückerstattung der Unterstützung in
der vorausbedingten Zeit zu dringen.

In Absicht auf die Unterstützung im Armenhause sind die er—
theilten Vorschriften folgende:

1. Jeder Arme, welcher in ein Armenhaus aufgenommen werden
soll, sei es seine erste Aufnahme oder eine spätere, soll allein zugelassen
werden auf den Grund a) einer schriftlichen oder gedruckten Zulassungs-
urkunde der Bezirksarmenvorsteher, welche von ihrem Secretair unter⸗
schrieben ist; b) der provisorischen Urkunde eines Armencommissärs
oder Ortsarmenvorstehers; c) ohne besonderen Befehl durch den
Hausvater und in seiner Abwesenheit durch die Hausmutter im
Fall plötzlicher oder dringender Noth. Die Zeit der Zulassung in
das Armenhaus darf nicht auf bestimmte Zeit beschränkt werden.
Im Fall dringender Noth ist jede in dem Armenverbande sich auf·