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dürfen nicht zur Aufsichtsführung verwandt werden. Wo irgend
eine Verantwortung mit dem Dienst berbunden ist, sind bezahlte
Personen zu bestellen; Arme, welche zu Diensten verwendet werden,
erhalten nur die gewöhnliche Kost und Kleidung; 6) alte Frauens⸗
personen können in allen Zimmern weiblicher Armen oder bei den
Kindern als Wärterinnen, oder zur Unterstützung der Hausmutter,
alte Mänuer in der Abtheilung der Knaben oder in den Kranken—
zimmern der männlichen Armen zur Aufsicht oder Warte verwendet
werden; 5) aus besonderen Gründen können Knaben und Mäd-
chen zwischen 10 und 16 Jahren in einem anderen Zimmer für
Arme ihres Geschlechts untergebracht werden, als wohin sie nach
ihrem Alter an und für sich gehören; g) Kinder unter 7 —A
nen in andern Abtheilungen weiblicher Armen untergebracht werden.
Mütter sind zu jeder angemessenen Zeit zu ihren Kindern zuzulassen;
lb) der Hausvater soll dem Vater oder der Mutter des Kindes, das in
demselben Hause ist, gestatten, sein Kind zu einer gewissen Zeit des Tages
in einem dazu bestimmten Zimmer zu sehen und zu sprechen. Wenn
die Angehörigen einer Familie in verschiedenen Arbeitshäusern sich
befinden, soll wegen gegenseitiger Besuche von Armenvorstehern die
der Hausordnung am besten entsprechende Vorschrift ertheilt werden.

12. Vaganten und Bettler, welche in einem Armenhause auf ⸗
genommen werden, sollen, wenn sie länger als eine Nacht darin
bleiben, von den andern Insassen ganz getrennt gehalten werden.
Kommen sie zeitig genug, um zur Arbeit verwendet zu werden, ehe
sie Speise bekommen, und klagen sie nicht über körperliche Unfähig
keit zur Arbeit, so sollen sie gleich dazu angehalten, auch sollen sie
gebadet werden; zum Ersatz für Essen und Wohnung dürfen sie den
Tag nach ihrem Eintreffen nach dem Frühstück höchstens 4 Stun⸗
den lang zu einer ihren Kräften entsprechenden Arbeit angehalten
werden; im Weigerungsfalle werden sie mit einmonatlicher Correetions⸗
strafe bei harter Arbeit bestraft. Die Betten der Vaganten dürfen
denen der übrigen Insassen des Hauses nachstehen, müssen aber doch
genügend warm sein. Nur bei strengem Wetter soll ihr Zimmer
geheitzt werden. Nasse Kleider sind zu trocknen und in der Zwischen
zeit mit alten Kleidern aus dem Vorrath des Hauses zu ersetzen.