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lichen Entwicklung vollends ledig zu werden, nirgends hat man sich
so energisch schon von den erheblichsten unter ihnen frei gemacht,
nirgends endlich wendet man der Armenfrage so allgemeine Auf ·
merksamkeit zu, wie hier; ja nirgends — kann man wohl hinzu·
fügen — ist man auf so gutem Wege, diese Frage nach den allein
richtigen Grundsätzen zu entscheiden.

Im Nachstehenden mögen einige Mittheilungen über die Armen⸗
verhältnisse einer Anzahl von Cantonen Platz finden.

Von höchstem und allgemeinstem Interesse ist die neueste Ge⸗
schichte des Armenwesens im Canton Bern.

Es giebt hier in manchen Gegenden einen namhaften Ueber—
schuß der landwirthschaftlichen Bevölkerung; die Industrie ist im
Canton noch nicht genug entwickelt, um diesem Ueberschusse, der
landwirthschaftlich nicht beschäftigt ist, oder nicht ausreichend be—
schäftigt werden kann, einen genügenden Arbeitsverdienst zu ver—
schaffen. So hat sich in diesen Gegenden ein landwirthschaftliches
Proletariat gebildet, welches ain stärksten bertreten ist in dem eigent⸗
lichen Sitze schweizerischer Vollbauern, in dem die Sitte des Mino—
rates und der Untheilbarkeit der Güter streng bewahrenden Emmenthale.

In den Jahren 1854 und 1855 nahm der Pauperismus in
den Armengegenden des Cantons Bern einen bedenklichen Charakter
an. Die Zahl der Armen betrug damals ein Siebentel der Be—
bölkerung; auf je 100 Familien kamen durchschnittlich 67 Arme.
Die Menge der absolut Armen im Canton belief sich 1855 auf
5 pCt. die der relativ Armen auf 8 pCt.: auf je 100 Grundeigen⸗
thümer kamen 89 Uuterstützte. Im Amt Signau Oberemmenthal)
gab es nicht weniger als 31 pbt. Unterstützte und 23 pCt. der
Haushaltungen waren zeitweise ganz verlassen.

Diese Verhältnisse waren wohl der allgemeinsten Beachtung
werth, die ihnen denn auch in reichem Maße zu Theil wurde. Es
war damals kein gebildeter Mann im Canton, der sich nicht ernstlich
mit der Lösung der hochbedeutsamen Armenfrage beschäftigt hätte.

Die Verfassung von 1846 hatte die gesetzliche Pflicht der Ge—
meinden zur Unterstützung der Armen, also auch die zu diesem Zwecke
erhobenen Gemeindesteuern, die sogenannten „Armentellen“ aufge⸗