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Im Canton Waadt ist die Armenunterhaltung rein bürgerlich.
„Es giebt“ — heißt es in einem über die Armenbverhältnisse dieses
Cantons im J. 1841 erstatteten Bericht — „in jeder Gemeinde, mit
wenigen Ausnahmen, eine „bourse de pauvres“, welche, nnab⸗
hängig von der Gemeindekasse, zur Unterstützung der dürftigen Bürger
bestimmt ist. Wenn der Ertrag dieser bourse nicht ausreicht, so tritt
die Gemeindekasse ein; in den seltenen Fällen, wo beide Quellen nicht
zulangen, werden die Gemeinden durch Dekrete des Großen Rathes
ermächtigt, innerhalb ihres Gebietes eine Grundsteuer auszuschreiben.
Außerdem bestehen gewisse Korporationen, unabhängig von den Ge-.
meinden und in ihrer Wirksamkeit nicht auf die Grenzen der Ge—
meindefluren beschränkt, welche ebenfalls zur Unterstützung der Armen
bestimmte Fonds besitzen; so z. B. die sogenannte bourse des
incorporé s vaudois“, welche aus nach und nach im Canton
naturalisirten aber noch nicht eigentliches Bürgerrecht besitzenden Ein⸗
wohnern besteht. Endlich gewährt der Staat aushülfsweise und even⸗
tuell an erster Stelle armen Einwohnern solcher Gemeinden, oder An—⸗
gehörigen solcher Korporationen, deren Einkünfte nicht zureichen, einige
Unterstützung. Solche Unterstützungen werden in der Regel nur auf
Ansuchen der Ortsgeistlichen und nur in offenbar dringenden Noth—
füällen gewährt.“

Es ist ein schlimmes Zeichen für diese Einrichtungen, daß
heutzutage wegen progressiver Vermehrung der Ausgaben
für die Armen die sehr beträchtlichen Einkünfte der Fonds fast
überall nicht mehr zureichen, vielmehr eine große Anzahl von Ge—
meinden zu ‚Tellen“ ihre Zuflucht nehmen muß.

Auch der Canton ZSürich hat das System bürgerlicher Armen
hörigkeit und bürgerlicher Armenpflege. Allein dieser Canton hat
bei Zeiten dafür gesorgt, daß eine Ausgleichung der Bürgerschaften
stattfinden könne. Er hat gegen gewisse billige Bedingungen jedem
Cantonsbürger das Eintrittsrecht in jede Cantonsgemeinde des Can
tons gegeben — eine Einrichtung, die für die bürgerliche Armen-
pflege von der größten Bedeutung ist und sie fortwährend mit den
Bedürfnissen der Zeit vermittelt.

Im Weiteren kennt Zürich keine staatliche Ausgleichung der
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