700
Staates wurde ein Beitrag zu den Armenausgaben der Gemeinden
geleistet im Betrag von Fr. 60,000.
Aehnlich wie in Zürich sind die Armeuverhältnisse geordnet in
den Cantonen Solothurn und Freiburg.
In letzterem Cantone wurden von den Gemeinden unterstützt:
Im J. 1858: dauernd Notharme: 4991 mit Fr. 194 198
vorübergehend Nothleidende: 260808 ,49557
Im J. 1859: dauernd Notharme: 50620 107,067
vorübergehend Nothleidende: 25, 43494
Im Canton Aargau besteht gesetzlich ebenfalls die Armen—
unterstützungspflicht der Gemeinden; der Staat giebt nöthigenfalls
Beiträge; in erster Linie werden die Erträge der Armengüter ver⸗
wendet.
Es wurden unterstützt:
Im J. 1826: 9,000 Arme (J Armer auf 18 Einw.)

, 1844: 15,245, (P, 13 ,)]

1856: 19811, (1, 124 , Imitg33878Fr.
Die Kosten wurden bestritten aus den Armengütern, aus andern
Kassen und aus dem Armensteuerertrage. Es ergaben im Jahre 1856:

Die Einkünfte des Armengutes Fr. 371,663
Beiträge anderer Kassen. , 133,649
„Armensteuern..8 289,303.
Der Staat steuerte zu Armenzwecken im J. 1857: Fr. 20,000.
Auch der Canton Aargau zeichnet sich aus durch eine Menge
gemeinnütziger Anstalten und Stiftungen, welche lediglich der Armen ⸗
erziehung und der Verminderung der Zahl der so verderblichen
Armenhäuser gewidmet sind.
Auch der Canton St. Gallen hat bürgerliche Armenpflege.

Sie hält sich dort einerseits durch die Einrichtung, daß dem Unter—
stützung Begehrenden Aufenthalt in der Heimathgemeinde und Ein—
tritt ins Armenhaus zur Bedingung gemacht wird, und anderer
seits durch Gemeindsarmentelle. Dazu kommt, daß die Gemeinde
von St. Gallen höchst beträchtliche Armengüter hat, welche im Jahre
1856 auf gegen 10 Mill. Fr. geschätzt wurden. Demohngeachtet
mußten in eben diesem Jahre von 104 Gemeinden 84 Gemeinden