1857 Fr. 902 322 od. Fr. 6.57 auf jed. E. Fr. 42 auf jed. Unterstützt.
1858 , 740, 110,, 5.3386, , 46.
Es betrug nämlich die Zahl der Unterstützten:
Im J. 1857: 21,559
.1888: 15,979.
In den Armenanstalten von 32 Gemeinden wurden 1550 Personen
verpflegt.
Auf 1000 Einwohner zählte man * 84 Mterhastene
ganz
zusammen also 116 Arme auf 1000 Einwohn.
Im Canton Thurgau war nach den bisherigen gesetzlichen
Bestimmungen die Versorgung der Armen vorab eine rein kon—
fessionelle Angelegenheit; sie fiel der Pfarrgemeinde zur Last.
Die politische Gemeinde war verpflichtet, die eigenen Armen unter-
zubringen und Land zum Anbau auszutheilen. Ueberdies mußte
dieselbe, weun die Einkünfte der Pfarrgemeinde erschöpft waren,
bis zu genügender Unterstützung der Bedürftigen aushelfen.
Inwieweit diese Grundsätze durch ein jetzt in der Bearbeitung
begriffenes neues Armengesetz modificirt werden, darüber vermögen
wir nichts anzugeben.
Im Jahre 1844 wurden im ganzen Canton nur 3123 Per—
sonen öffentlich unterstützt, also kam ein Armer auf 28 Seelen.
Dieses nicht ungünstige Verhältniß dürfte auch noch jetzt zu
treffen. Es wurden nämlich im J. 1858 unterstützt:
2454 einzelne Personen
459 Haushaltungen.
In demselben Jahre betrugen
die Einnahmen für Armenzwecke Fr. 216,504,
darunter die Erträge des Kirchspiels- und Ortsarmenfonds, die
Armensteuern, Bürgereinkaufstaxen, Heirathsgebühren, Kirchencollecten,
Stiftungserträge u. s. w. Es betrugen:
die Ausgaben: Fr. 165,794, od. Fr. 1,86 auf d. Kopf d. Bevölk.
Notorisch gehört der Canton Thurgau zu denjenigen Cantonen,
in denen gleichmäßiger Wohlstand am meisten verbreitet ist.