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Auch hier ist die Armenpflege lediglich Sache der Gemeinde. —

Wir sind nicht in der Lage, auch nur mit einiger Zuverlässig—
keit angeben zu können, wie sich heutzutage in der ganzen Schweiz
die Zahl der unterstützten Armen zur Einwohnerzahl verhält, und
welches Opfer die öffentliche Armenpflege dem Einzelnen durch—
schnittlich auferlegt.

Bei dem Vorhandensein sehr belangreicher Armengüter dürfte
dieses Opfer nicht allzugroß sein, zumal in einer großen Anzahl
von Cantonen die Zahl der Armen äußerst gering ist.

Es wird aus den vorhergehenden Mittheilungen erhellen, daß
die gesetzliche Organisation der Armenpflege in der Schweiz noch
die Regel bildet, daß dieselbe und die Unterstützungspflicht lediglich
auf die sogenannten Notharmen sich bezieht, während es der Privat-
thätigkeit überlassen ist, der arbeitsfähigen Armen sich anzunehmen.

In welcher ausgezeichneten Weise die Privatthätigkeit dieser
Obliegenheit sich annimmt, dafür geben in erster Linie die zahl
reichen Armenerziehungsanstalten, jene Pflanzstätten edler Gesittung,
jene Musteranstalten, welche lediglich der Schweiz eigenthümlich
sind, genügendes Zeugniß. Wir haben ihrer schon an anderer Stelle
ausführlich gedacht. Ihre Aufgabe ist: die Erziehung zur Ar—
beit und durch die Arbeit. Sie geben also ihren Zöglingen,
die sie im elendesten und hülflosesten Zustande aufnahmen, ein Ver—
mögen mit hinaus in die Welt, welches die herrlichsten Zinsen trägt.
Sie fassen das Uebel der Massenarmuth bei der Wurzel an. Der
Segen kann nicht ausbleiben, mögen auch Generationen vergehen.
ehe er voll empfunden wird.

Diese trefflichen Anstalten verdanken ihre Entstehung und ihre
Erhaltung größtentheils der Pribatthätigkeit, dem edlen Gemeinsinne
verständiger und für das Wohl ihres Vaterlands begeisterter Bürger.
Viele derselben hat mittelbar oder unmittelbar die Schweizerische
gemeinnützige Gesellschaft in's Leben gerufen, ein zahl—
reicher, über die ganze Schweiz verzweigter Verein, der den „8weck
der Förderung des Volkswohles im schweizerischen Va⸗
terlande mit besonderer Rücksicht auf Volksbildung, Ge—