und an wenige große Landwirthe verpachtet sind, da treten arge Miß
stände hervor. Abgesehen davon, daß der Staat nie so billig pro—
ducirt, als der Private, und seine Verwaltung immer theurer ist,
kommt hier noch hinzu, daß der Boden nicht Eigenthum des Land
wirths ist; dieser wird ihn daher möglichst rasch auszubeuten suchen,
und Verbesserungen werden unterbleiben. Große und kostspielige
Anlagen kann er nicht machen, wenn sie nicht ganz vergütet wer⸗
den, was schwer zu bewerkstelligen ist, und macht sie der Staat, so
kosten sie das Doppelte. Der Pächter richtet seine ganze Aufmerk-
samkeit nur auf die nächste Zeit oder auf die Dauer seiner Pacht,
und unterläßt daher manche kleine Arbeiten; die Anlage eines Wasser⸗
grabens, das Ebnen einer Wiese, die Herstellung von Wagen, Brücken,
Bepflanzung öder Stellen im Walde, die äußerst lohnend sind, aber
erst in der Zukunft. Domainen bleiben daher in der Bodenver—
besserung zurück, und selbst unter günstigen Verhältnissen ist ihre
Rente immer geringer, als die von Privatgrundstücken, so daß die
Zinsen des Verkaufscapitals in der Regel die Rente übersteigen.

Rechnet man die Vermehrung der Steuerkraft, welche aus der
durch die Erweiterung der Privatwirthschaft entspringenden Erhöhung
der Produetion hervorgeht, so ergiebt sich aus der eigenen Verwal-
tung des Staates ein bedeutender wirthschaftlicher Verlust.

Als Haushalter gleicht ein Staat, der Schulden und Domainen
hat, wie Mohl sagt, einem Manne, welcher aus der einen Tasche
Geld in die andere steckt, dabei aber immer etwas fallen läßt. Die
Verwaltungskosten der letzteren und der Mehrbetrag der in der Regel
höheren Zinsen der Schulden gehen jedenfalls verloren. Capital in
der großen Landwirthschaft trägt selten mehr als 3 Procent, nament⸗
lich wenn es dem Staate gehört. Große Güter sind wegen des
Ansehens, das sie geben, wegen der Sicherheit der Capitalanlegung,
wegen der Erhaltung des Familienglanzes, wegen der Jagd u. s. w.
sehr gesucht, und rentiren fast nirgends mehr als 3 Proeent, wäh.
rend der Staat kaum um 5 Procent Geld bekommt; denn wenn
h procentige Staatsanleihen zu 90 und 80 ausgegeben werden, so
macht das 5 und 6 Proecent.

Wenn man meint, daß die Domainen Vorrathskammern für