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hat. So bleiben ganze Lager oft liegen; denn während der Kauf⸗
mann solche zu herabgesetzten Preisen noch losschlägt, weil er nach
seinem Ermessen den günstigen Augenblick benützen kann, ist dem
bureaukratischen Dirigenten dieser Spielraum nicht gewährt.

Die Bestimmung der Steuern, die Bürger nach Maßgabe ihrer
Beitragsfähigkeit zu treffen, kann auf einem doppelten Wege erreicht
werden. Man kann die Vermögensumstände oder die Steuerfähigkeit
der Einzelnen erforschen und danach Jedem eine gewisse Steuerlast
zutheilen. Hier hat man es mit Personen zu thun, deren Steuer—
schuldigkeit, wenigstens für eine gewisse Zeit, aus den zu Grunde
gelegten Thatsachen ausgemittelt wird und denen man Zahlungs⸗
termine vorschreibt. Die Vollkommenheit solcher Steuern hängt zum
Theil von der Genauigkeit ab, welche in den gesammelten Nach
richten über die individuellen Vermögensverhältnisse, namentlich über
Besitz und Einkommen, herrschend ist. Steuern dieser Gattung
können Schatzungen genannt werden.

Man kann zweitens von gewissen Verwendungen des Ver—
mögens auf dessen Größe schließen und daher die Steuern an die
Ausgaben der Steuerpflichtigen anknüpfen. Hierzu sind nur solche
Ausgaben tauglich, deren Größe als Kennzeichen für einen gewissen
Grad von Vermöglichkeit betrachtet werden kann. Die Steuern die'
ser Gattung neunt man gewöhnlich Verbrauchs- oder Consumtions
steuer, noch bezeichnender können sie Aufwandssteuer heißen. Man
hat bei ihnen keine Person mit ihrem Besitz und Erwerb forwäh⸗
rend im Auge, sondern hält sich nur an einzelne Handlungen des
Gütergebrauchs, deren jede für sich den Grund einer besonderen
Steuerforderung bildet, z. B.: den Ankauf eines Genußmittels, oder
wenigstens die einzelnen Zweige der Ausgaben, die man als Merk—
male eines gewissen Einkommens ansieht, z. B.: eine Anzahl bon
Bedienten. Die wichtigste Eigenthümlichkeit der Aufwandsstener
besteht darin, daß der Zwang zu ihrer Entrichtung nur ein bedingter
ist und daß man sich derselben entziehen kann, wenn man den be—
steuerten Aufwand unterläßt.

Die Aufwandssteuern zerfallen, wenn man auf die Art