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nige zu viel anzuschreiben. Ein solcher Hausherr merkt nicht, will
vielleicht nicht merken, was in seiner Wirthschaft vorgeht; er empfin⸗
det aber, daß er bei großem Fleiße in seinem sonst einträglichen Ge⸗
schäfte nicht vorwärts kommt, sondern stets in der Klemme steckt.“

Weun die Staatseinkünfte ohne Gefahr für die Volkswirth—
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Bedürfnisse einen größeren Staatsaufwand gebieterisch fordern, so ist
man gezwungen, Schulden zu machen. Diese Aushülfe in schwieri—
gen Verhältnissen hat die Stelle jener vielen ungerechten, theils listigen,
theils gewaltthätigen Mittel eingenommen, deren man sich in frühe—
ren Zeiten bediente, um der Staatsecasse außerordentliche Zuflüsse
zu verschaffen. In den letzten Jahrhunderten hat das Schulden-
wesen in den meisten Staaten solche Ausdehnung erhalten, daß es
zu einem der wichtigsten Gegenstände des Finanzwesens geworden
ist. Sowohl die Aufnahme, als die Abtragung der Staatsschulden
wurde durch vielfaches Nachdenken und Versuchen aus dem frühe—
ren rohen Aufange sehr vervollkommnet, und die Befestigung des
Staatscredits gab dem Borgen solche Leichtigkeit, daß davon miß-
bräuchlich eine allzu häufige Anwendung gemacht wurde. Dieses
schwer übersehbare, eben so ausgedehnte, als vielgestaltige Schulden⸗
wesen der europäischen Staaten ist zwar als Zeichen des verdienten
Vertrauens zu den Regierungen, insbesondere zu ihrer Gerechtig
keit und Festigkeit, sowie als Beweis des großen Vorraths ange⸗
sammelter Capitale, eine erfreuliche Erscheinung, indeß lassen sich auch
die großen Nachtheile nicht verkennen, welche mit ihm verknüpft sind.

In geordneten Staaten können Staatsanleihen nur zu zwei
Dingen verwendet werden: zu unvermeidlich gewordenen Kriegen
und zu productiven Anlagen. Zur Führung eines Krieges mag
eine Anleihe gerechtfertigt sein, weil es billig erscheinen kann, daß
nicht bloß die lebende Generation, sondern auch die nachfolgende
einen Theil der Kosten trage zur Erhaltung eines Gutes, dessen
Genuß ihr unversehrt überliefert wird. Aber Niemanden wird es
einfallen zu behaupten, daß die Last einer großen Staatsschuld zur
Bereicherung der Nation beigetragen habe. Sie bereichert sich viel⸗

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