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leicht trotz dieser Last, aber nicht durch dieselbe. Das Beispiel
Englands ist durchaus nicht anwendbar, beweist vielmehr das Ge—
gentheil. Allerdings mußte das englische Volk alle seine Kräfte an
spannen, um die ungeheuere Last (an Steuern und Staatsanleihen
während 22 Jahren 50 Milliarden Franken) erschwingen zu können;
allein eine Menge günstiger Nebenumstände machte es diesem ener⸗
gischen Volke möglich, seine Production entsprechend zu vergrößern.
Die Dampf-, die Spinnmaschine war erfunden, alle übrigen Völker
waren von den Meeren verbannt, so daß der ganze Welthandel
nach Nord- und Südamierika, nach Afrika, Ostindien, China, den
Engländern in die Hände fiel. Die durch die neuen Maschinen
verbielfachte Production und der erweiterte Markt machten jene
Mehrproduetion möglich, aber nicht die Staatsanleihen. Und den⸗
noch hatte England nach Abschluß des Pariser Friedens genug mit
den Nachwehen zu kämpfen.

Die Erhaltung der indirect productiven Staatsanstalten, der
Straßen, der Flußbette, der Schulen, der Justiz u. s. w. muß in
wohlgeordneten Staaten durch die regelmäßigen Steuern gedeckt
werden. Die productiven Unternehmungen, welche der Staat also
vermittelst der Anleihen in die Hand nehmen könnte, wären Eisen⸗
bahnen, Canäle, Fabriken, Bergwerke. Mit vielleicht der alleinigen
Ausnahme der letzteren, welche in Privathänden leicht dem Raub—
ban verfallen, kommen aber industrielle Unternehmungen des Staates
nach den von allen Volkswirthen nachgewiesenen Erfahrungen viel
theurer zu stehen und rentiren schlechter als Privatunternehmun .
gen. Wie soll also das Capital des Landes durch solche Staats.
unternehmungen und Anlagen vergrößert werden, wenn es auf der
Hand liegt, daß zu den gleichen Unternehmungen in Privathänden
weniger Capital erforderlich gewesen wäre und dieses Capital besser
rentirt hätte? Daß die Privaten nur durch den Staat zur Sparsam ˖
keit bewogen würden, ist völlig unrichtig. Der eigene Gewinn ist
dazu ein viel wirksamerer Sporn, auch ist der Unternehmungsgeist
der Privaten viel stärker. Der starke Aufwand des Staates durch
Schuldencontrahirung bringt nur zu häufig die entgegengesetzte Wir
kung hervor. Der Staat wird durch solche zu leicht erworbenen