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Staatseinkünfte.

Die Schweiz hat keine Hofhaltungen zu bestreiten.

Das Schweizerische Militairwesen kostet nur
1,100 000 Thlr., also nur zͤ von den Gesammtkosten des Europ.

Militairs.

Die Schweizerische Staatsschuld erfordert eine jährliche
Ausgabe von nur
300,000 Thlr., also nur 7ze von dem Gesammiterforderniß des Europ.

Staatsschuldenwesens.

Stellen wir diese Ergebnisse neben einander, so ergiebt sich Folgendes:

Es verhält sich die Schweiz zu Enropa hingesehen
1) Auf den Flächenraum .. ... wie 1: 245
2) Auf die Einwohnerzahl „1: 105
3) Auf die Staatseinkünfte. »5 12319
) Auf die St. Ausgaben für die Hofhaltungen. 0: 63,800,000
5) „das Militair .. 13609
6) , . die Staatsschuld. 1: 2088
7) Auf den Gesammtstaatsbedarf .......1:321

Absolut und relativ gemessen sind die Staatsein—
künfte und die Staatsausgaben der Schweiz geringer,
als diejenigen aller übrigen Eurapäischen Staaten.

In entsprechendem Maße geringer sind auch diejenigen materiellen
Opfer, welche das Schweizerische Staatsleben den Bürgern der Eidge-
nossenschaft auferlegt.

Nicht wenige Cantone sind noch jetzt von allen directen
Steuern frei; einige haben zwar Steuergesetzgebungen; aber es sind
dort nie directe Steuern erhoben worden. Grundsteuern werden nur
in dem Canton Waadt, Genf und in einem kleinen Theile des Cantons
Bern erhoben. In den meisten Cantonen ist als einzige directe Steuer,
in der engeren Bedeutung des Wortes, eine kombinirte Vermö—
gens-, Erwerbs- und Einkommensteuer, hier und da auch eine
Kopfsteuer eingeführt.

Das neueste und interessanteste Steuergesetz ist das Züricher Ge⸗«
setz, betreffend die Vermögens und Einkommensteuer vom
14. Februar 1861.