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In den 12 Cantonen, deren Staatsrechnungen pro 1859 uns
vorliegen, ergaben die indirecten Abgaben, von den eidgenössischen
Zöllen abgesehen, aber unter Zurechnung der Sporteln und Ge—
bühren, folgende Beträge:

In Schwyz. .. Fr. 70,797 oder Fr. 1.56 auf den Kopf
„Glarus 57,482,„1L.71

Zürich .. 893,983 ,„ 3.34

Appenzell a. Rh. 44,500 „. 0.91

Wallis. 251,229 2.95

Luzern. 506,037 3.87

Nidwalden 73,657 6.50

Zug .. 63,787 3.24

St. Gallen 474,121 2.62

Genf . .. 647, 930 9.70

Graubünden . . 231,272 ,,„ 2.311,

Thurgau... 190,070 ,,„ 2.10

Fr. 3,504 815 oder Fr. 83.24

Nimmt man den ratirlichen Ertrag der eidgenössischen Zölle
hinzu, welcher für die ganze Schweiz in den letzten 10 Jahren durch—
schuittlich gegen 6 Millionen Franken ergab, so wird das Kopfbe.
treffniß von Fr. 3.24 wahrscheinlich auf das von Kolb berechnete
von Fr. 4.80 sich erhöhen.

Diesen Satz und den für die directen Steuern berechneten als
richtig angenommen, würde sich für die Schweiz ein Staats.
Steuerbetreffniß von
Fr. 7.20
auf den Kopf der Bevölkerung ergeben.
Vergleichen wir dieses Betreffniß mit dem in einigen anderen
europäischen Staaten sich ergebenden!

In Großbritannien sind die directen und indirecten Steuern
und Staatsabgaben im Voranschlage für 1859160 veranschlagt auf:
Pfd. Sterl. 59,280000.

Diese Summe ergiebt einen Durchschnittssatz von
Pfd. Sterl. 204 —Fr. 51.62.
auf den Kopf der Bevölkerung.