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In Frankreich find die nämlichen Abgaben im Budget für
1860 auf
Fr. 1524,372 648
festgesetzt.
Diese Summe ergiebt einen Durchschnittssatz von
Fr. 41.873
auf den Kopf der Bevölkerung.
Das Preußische Budget pro 1859 verlangt an Steuern und
Abgaben ungefähr
Thlr. 95,500 000.
Hierdurch wird der Kopf der Bevölkerung mit
Thlr. 5.36Fr. 20.
belastet.
Das Sächsische Budget für die Finanzperiode 1838 — 1860
veranschlagt die Einnahmen aus Steuern und Abgaben auf
Thlr. 5,374, 350
jährlich, und es berechnet sich daher auf den Kopf der Bevölkerung
eine Steuerlast von
Thlr. 254Fr. 9.50.

Aus der hieraus sich ergebenden Zusammenstellung der Steuer—
betreffnisse, welche also betragen:

in der Schweiz .. Fr. 7.20 auf den Kopf der Beb.

im Königr. Sachsen .. 9.50,

„Preußen 20.00, ,

in Frankreih... 41.87,

„Großbritannien. ., 51.62,,
vermag man indeß an und für sich noch keine Schlüsse zu ziehen
anf die günstigere oder ungünstigere wirthschaftliche Stellung des
einen oder des anderen der genannten Länder.

Nicht vom politischen Gesichtspunkte zwar, wohl aber vom
volkswirthschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, macht es keinen
sonderlichen Unterschied, ob die Belastung des Einzelnen für Zwecke
des Gesellschaftslebens vom Staate oder von der Gemeinde aus
geschieht und die obigen Ziffern repräsentiren eben nur die Staats—
steuerbelastung. Man ersieht aus ihnen nicht die Gesammt—

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