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belastung der Bebölkerung zu Zwecken des Gesellschaftslebens.
Möglich, daß, wenn man diese berücksichtigt, sich ein ganz anderes
Betreffniß für die Schweiz herausstellen würde, was wir später
untersuchen werden.

Das ist das Eine. Aber auch um deswillen hat die obige
Zusauimenstellung an und für sich noch keine sonderliche volkswirth·
schaftliche Bedeutung, weil sie nur die Belastung repräsentirt, aber
über die verschiedenartige Verwendung der Lasten noch keinerlei
Aufschluß giebt.

Anlangend die Verwendung der Staatsabgaben, so
mögen hierüber im Nachstehenden einige vergleichende Notizen fol⸗
gen, Notizen freilich, deren durchgängige Zuverlässigkeit wir nicht
verbürgen können, weil die Staatsbudgets, denen wir sie entnahmen,
uns nicht in gehöriger Vollständigkeit vorgelegen haben.

Es werden ungefähr verwendet:

2

3
5

6.
Fuür die Hof-. Für Besol- Fuͤr Cultus
haltung. dungen. U. Unterricht

Jr dag Mir Für die Fuͤr Pen⸗
en ee Staatsschuld sionen
—
Prozent der Staats-⸗Einnahme.
In der Schweiz 0.00 9.50 18.75 15.00 3.75 0.26
(blos für Unterricht.)

In Sachsen. .. 9.20. 16. 18.. 2.77 . 21.85. 29.47. 6.19
Preußen...0.278) 18.18.. 1.88 22.72 10.22. 2.42
Frankreich .. 1.38. ?. 352**) 24.86.. 80.16. 7
Großbritannien 0.75. 4. 68*** S31. 405) 47,.75 2
Die productivste unter diesen Verwendungen ist die für den

Unterricht. Obwohl die materiellen Bedürfnisse des Volksunter⸗

richts in der Schweiz nur zum kleinen Theile vom Staate bestritten

werden, wird doch in keinem der zur Vergleichung angeführten

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9) 500,000 Thlr. Zuschuß zur Krondotation.

) Von den Etats für Kirchen und Unterricht sind dem ersten
47,036,936, dem letzten nur 20,393,800 Fr. zugetheilt. Es kommen auf den
Unterricht allein nur 1.07 pCt. der Staats⸗-Einnahmen.

*) Die Kleinheit des Bedarfs für die innere Verwaltung hat ihren Grund
in der Durchführung des Self-Governments. In großen Städten findet man
oft nicht einen eigentlichen Kronbeamten.

P) Diese dem Budget für 18859 entnommene Verhältnißzahl ist aller—
dings als außergewöhnlich zu betrachten.