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Staaten die Staatskasse in auch nur annähernd so bedeutendem
Maße für Unterrichtszwecke in Auspruch genommen, wie in der
Schweiz, wo die Staatseinkünfte zu 18 pCt. dem Unterrichte allein
zugewendet werden, während in Sachsen nur 2.77, in Preußen nur
1.85, in Frankreich nur 3.52 pCt. derselben für Unterrichts- und
Cultuszwecke verausgabt werden.

Daß für Beamtenbesoldungen in der Schweiz verhältniß
mäßig nur etwa halb so viel, wie in Preußen verausgabt wird, und
daß die Pensionen dort um etwa J weniger von der Staats—
Einnahme absorbiren, wie hier, hat seinen erklärlichen Grund in der
Verschiedenheit der Verfassung und der Organisation beider Staaten.

Das Militairwesen fordert auch in der Schweiz einen beträcht
lichen Theil von dem Steuerbetreffniß; allein was will es sagen,
wenn in der Schweiz bei einem Steuerbetreffniß von 7,20 Fr. 159
der sämmtlichen Staatseinkünfte auf das Heer verwendet werden,
während dieselbe Verwendung

Ir. pr. Cut.

in Sachsen bei 9,50 Steuerbetreffniß 21,35 der Staats-Einnahme
in Preußen, 20,00 22,721,

in Frankreich ,41,87 * 24368,

iu Englande, 51,62 31,10,

beträgt? Was will dies sagen, da doch in der Schweiz von den
Staatseinkünften noch 3,75 pCt. mehr für den Unterricht, als für
das Heer aufgewendet werden, während in den übrigen Staaten der
Staatsaufwand für Cultus und Unterricht, in einem wahrhaft er—
schreckenden Mißverhältnisse steht zu dem für das Militairwesen.

Es mögen hier in Betreff Großbritanniens die Angaben über
die Zustände in den Jahren 1850 und 1860 neben einander gestellt
werden, theils weil ein zehnjähriger Abschnitt, der jetzt im wirth—
schaftlichen Leben der Völker reichlich so viel bedeutet, wie früher
vielleicht ein halbes oder selbst ein ganzes Jahrhundert, schon einen
interessanten Maßstab zur Beurtheilung der Entwicklung abgiebt,
theils mit Rücksicht darauf, daß die beiden genannten Jahre, 1850
und 1860, im Ganzen genommen als Normaljahre gelten können,
in denen keine ungewöhnliche Ereignisse, wie Handelskrisen, Krieg,